Änderungen in den Friedhofsordnungen von Windach
Es kam zu Anpassungen von Formulierungen und Vereinfachung von Gestaltungsrichtlinen. Die Bepreisung blieb gleich.
Es handelt sich hier um die Friedhofsordnung für den Friedhof St. Veith, Oberwindach und für den Friedhof St. Peter und Paul, Unterwindach.