Menü
Wichtiges
Rechtsdirektor Reiner Sroka zur Übernahme von Therapiekosten

Alle Betroffenen werden gleich behandelt

19.04.2022

Die Übernahme von Therapiekosten für Frauen und Männer, die in der katholischen Kirche Opfer von Missbrauch geworden sind, ist jüngst wieder Thema in der medialen Öffentlichkeit geworden. Reiner Sroka, der Rechtsdirektor der Diözese Augsburg, veröffentlicht hier ein Statement, das er nach Medienanfragen bereits am 23. März 2022 abgegeben hatte, an dessen Aktualität sich aber nichts geändert hat.

In den katholischen Bistümern in Deutschland gibt es für die Übernahme der Therapiekosten für Missbrauchsopfer ein in der Deutschen Bischofskonferenz abgestimmtes einheitliches Vorgehen, um sicherzustellen, dass es nicht zu Ungerechtigkeiten kommt. Diese sieht in der „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des erlittenen Leids“ vor: „Auf der Grundlage eines von einem approbierten Psychotherapeuten vorgelegten Behandlungsplans werden Behandlungskosten (max. 50 Sitzungen) bis zur Höhe des Stundensatzes erstattet, der bei einer verhaltenstherapeutischen Behandlung entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten gezahlt wird, sofern die Krankenkasse oder ein anderer Kostenträger diese nicht übernimmt.“

Die Diözese Augsburg hat sich selbstverständlich diesen Beschluss zu eigen gemacht. Alle Betroffenen sexuellen Missbrauchs werden insoweit gleich behandelt. Darüber hinaus hat Bischof Dr. Bertram Meier nach seinem persönlichen Gespräch mit zwei Missbrauchsopfern Anfang Januar 2022 angeordnet, dass in diesen Fällen auch nach Überschreiten der festgelegten Obergrenze von 50 Therapiestunden die Diözese Augsburg alle Therapiekosten übernimmt, die bis zum Zeitpunkt dieses Treffens angefallen waren.

Das Bistum Augsburg hat im direkten Kontakt mit dem Therapeuten dieser beiden Personen die freiwillige Übernahme dieser zusätzlichen Therapiekosten zugesichert. Bislang ist diesbezüglich allerdings noch keine Rechnung eingegangen.

Das Bistum Augsburg hat die Therapiekosten übernommen, obwohl der gewählte Therapeut keine Approbation einer Krankenkasse hat – was normalerweise Voraussetzung für die Kostenübernahme ist. Das Bistum Augsburg hat den beiden Missbrauchsopfern geraten, einen Wechsel zu einem von der Krankenkasse anerkannten Psychotherapeuten vorzunehmen, damit für sie eine langfristige Behandlung und Unterstützung erfolgen kann.