Kirchensteuer auf Kapitalerträge - lediglich Erhebungsverfahren geändert
(katholisch1.tv) Von Schulen, über Entwicklungshilfe, bis hin zu Pfarrgemeinden. Das Bistum Augsburg hat, wie alle Bistümer, ganz verschiedene Aufgabenbereiche und dafür ist Geld nötig. Ein großer Teil wird über die Kirchensteuer finanziert und hier gab es zum Jahresanfang eine Änderung, die manch ein kirchensteuerpflichtiges Kirchenmitglied irritiert hat. Eines vorweg: Es wurde keine neue Kirchensteuer eigeführt oder die Steuer erhöht! Es war eine Verfahrensänderung bei der Erhebung der Kapitalertragssteuer und weil allein das schon kompliziert klingt, hat katholisch1.tv beim Leiter des Augsburger Kirchensteueramtes, Stefan Frühwald, nachgefragt, was es mit dieser Änderung auf sich hat.