Aktuelles - Seite 27
Pastorale Neuordnung - Diözesanrat im Dialog
Die pastorale Neuordnung gestalten
Pastorale Raumplanung 2025
Bischof legt Neuordnung fest
Herausforderungen aus christlich-sozialethischer Sicht
Vom Ende der Arbeit und ihrer Zukunft
Erklärung zur Verleihung des Preises Augsburger Friedensfest 2011 an S.H. Papst Shenouda III., Oberhaupt der Koptisch-Orthodoxen Kirche
Diözesanrat setzt sich für „Gute Arbeit“ ein
"Ich will euch zu Menschenfischern machen" - Wochenende für Pfarrgemeinderäte
SPD verirrt sich im Fortschrittsglauben
Orientalische Christen in Not
Diözesanrat entschieden gegen Präimplantationsdiagnostik
SEHEN - URTEILEN - HANDELN
Erklärung zur wachsenden Zahl prekärer Arbeitsverhältnisse, erarbeitet vom Sachausschuss "Arbeitswelt, Wirtschaft, Soziales und Umwelt"
"Fair statt prekär"
Erklärung zum Stellenwert des konfessionellen Religionsunterrichts, des Ethikunterrichts und der Schulpastoral
Religionsunterricht in der Schule ist legitimiert durch das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das ihn als „ordentliches Lehrfach“ (GG Art. 7 Abs.3) im Schulwesen vorsieht. Als solches partizipiert der Religionsunterricht am Bildungsauftrag der Schule. Das Schul- und Bildungswesen ist im Wesentlichen durch die jeweiligen Landesverfassungen mit ihren Schulzielbestimmungen geregelt — hier also durch die Verfassung des Freistaates Bayern. Sie bestimmt als oberste Bildungsziele „Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung und vor der Würde des Menschen, Selbstbeherrschung, Verantwortungsgefühl und Verantwortungsfreudigkeit, Hilfsbereitschaft und Aufgeschlossenheit für alles Wahre, Gute und Schöne und Verantwortungsbewusstsein für Natur und Umwelt.“ (Art. 131 Abs. 2).