Rahmenkonzept zur Fortbildung und Begleitung von Räten
Begleitend zur Überarbeitung der Rätesatzungen erarbeitet der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg mit dem Institut für Neuevangelisierung und Gemeindepastoral sowie mit der Abteilung Gemeindeentwicklung ein Rahmenkonzept zur Fortbildung und Begleitung von Räten im Bistum. Das Rahmenprogramm ist geeignet zur Information, Praxisbegleitung, Vertiefung, Auffrischung und Neuorientierung oder auch zur Vorbereitung für potentielle Pfarrgemeinderäte.
Die grundlegenden Inhalte umfassen drei Themenfelder (Module):
Hilfestellung in der Gremienarbeit im Zusammenhang mit den veränderten Rahmenbedingungen der Umsetzung der pastoralen Raumplanung
Bedeutung des kirchlichen Ehrenamtes: Glaubensbegleitung und –vertiefung, Weggemeinschaft im Glauben, geistliche Dimension kirchlicher Gremienarbeit
Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit in der pastoralen Planung in größeren Seelsorgeeinheiten - „Heils- und Weltdienst“.
Ergänzend wird empfohlen, die Angebote der kategorialen Seelsorgebereiche und die Inhalte der kirchlichen Grunddienste zu vertiefen bzw. die Angebote der diözesanen Stellen, der katholischen Erwachsenenbildung und kirchlichen Verbände zu nutzen.
Organisatorischer und zeitlicher Rahmen
Organisations- und Koordinationsebene bildet das Dekanat. Die Fortbildungseinheiten werden auf Dekanatsebene in den Blick genommen, wenngleich nicht alle Bausteine auf dieser Ebene angesiedelt werden können und müssen. Als kleinste Ebene ist eine Seelsorgeeinheit angedacht, als größte der Einzugsbereich einer Außenstelle des Bischöflichen Seelsorgeamtes.
Grundsätzlich wird für eine Fortbildungseinheit ein Zeitrahmen von je ca. drei Stunden angesetzt (als Abend- oder Vormittagsangebot an einem Samstag). Je nach örtlicher Situation können diese aber zusätzlich vertieft und ausgebaut werden.
Für die Durchführung der Fortbildungsmaßnahmen für Pfarrgemeinderäte und Pastoralräte trägt der Vorstand des Dekanatsrates bzw. die Pfarreiengemeinschaft(en) in Verbindung mit den Abteilungen Gemeindeentwicklung, Institut für Neu-Evangelisierung und Gemeindepastoral und dem Diözesanrat in Kooperation mit den Außenstellen des Bischöflichen Seelsorgeamtes, den kirchlichen Verbänden und den diözesanen Einrichtungen, ggf. der katholischen Erwachsenenbildung Verantwortung. Je nach konkreter Zusammenarbeit werden die entsprechenden Absprachen getroffen.
Finanzierung
Die Finanzierung übernimmt das Institut für Neu-Evangelisierung und Gemeindepastoral.
Beschluss der Vollversammlung des Diözesanrates:
Die Dekanatsratsvertreter/innen verpflichten sich gemäß dem beschlossenen Rahmenkonzept, im Vorstand des Dekanatsrats in Kooperation mit dem / der zuständigen Fachreferent/in für Gemeindeentwicklung Vorschläge für das Angebot und die Umsetzung der Fortbildungseinheiten vor Ort zu erarbeiten und dem Diözesanrat bis Ende Juli mit einer konkreten Ausschreibung zu melden.
Verabschiedet von der Vollversammlung des Diözesanrats am 12.04.2013.