Diözesanrat für Beibehaltung der bisherigen Regelungen
Ende März 2023 hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ konstituiert. Aus diesem Anlass hat der Diözesanrat der Katholiken nun eine Erklärung verabschiedet, mit der er für die Beibehaltung der bisherigen Regelungen und ihrem Verbleib im Strafgesetzbuch (StGB) plädiert.
Laut Regierungsauftrag wird die Kommission in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach der Konstituierung vorgelegt werden.
In seiner Erklärung würdigt der Diözesanrat das bisherige Schutzkonzept des Gesetzgebers, wonach die Regelungen der §§ 218 und 219 Strafgesetzbuch das Ergebnis eines europaweit einmaligen Kompromisses darstellt, „über die verbindliche Beratung sowohl die eigene Menschenwürde des ungeborenen Lebens als auch die Würde und das Selbstbestimmungsrecht der Frau bestmöglich zu schützen“.
Die Diözesanratsvorsitzende Hildegard Schütz betont mit Blick auf die erfolgte Veröffentlichung der Erklärung: „Zum Schutzkonzept für das Grundrecht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit gehört die Verankerung der Abtreibung im Strafgesetzbuch. Die bisherigen Regelungen sollten beibehalten und unangetastet bleiben, um den erreichten gesellschaftlichen Frieden nicht zu gefährden.“
Die Erklärung wurde u. a. an die Mitglieder besagter Arbeitsgruppe 1 und an die Bundestagsabgeordneten aus der Diözese Augsburg zur Kenntnisnahme und wohlwollenden Beachtung sowie an die Vertreterinnen und Vertreter lokaler wie auch überregionaler Presseorgane zur Veröffentlichung und Berichterstattung versandt.
Dr. Christian Mazenik