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Wichtiges

Erklärung zu Fragen der Sterbehilfe

05.12.2014

In den letzten Wochen ist die öffentliche Diskussion zur Frage der Sterbehilfe wieder verstärkt in Gang gekommen. Der wesentliche Grund dafür ist die Tatsache, dass die Bundesregierung plant, im Herbst des kommenden Jahres eine Abstimmung über mögliche Änderungen der derzeitigen Rechtssituation herbeizuführen.

Im Vordergrund steht dabei das Problem der Unterstützung bei eigenverantwortlicher Selbsttötung Sterbender und unheilbar Kranker. Hier gibt es rechtliche Grauzonen, die auch im Hinblick auf die Rechtssituation in verschiedenen Nachbarstaaten geklärt werden sollen. Es wird also um die Fragen gehen, ob man einem anderen bei der Selbsttötung helfen darf und wenn ja, wer das darf und unter welchen Umständen.

Die Würde menschlichen Lebens verlangt eine eindeutige Wertschätzung auch des alten, des schwerkranken und des behinderten Lebens. Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg erklärt hiermit:

  • Eine Freigabe des assistierten Suizids birgt die Gefahr, dass alte, schwerkranke und behinderte Menschen unter Druck geraten, sich selbst zu „entsorgen.“

  • Auch assistierter Suizid kann zu einer Form von Euthanasie werden, die verheerende Folgen für das Lebensrecht in unserer Gesellschaft haben dürfte.

  • Alle Menschen, seien sie physisch oder psychisch schwer erkrankt, sollen die für ihr Leben notwendige Hilfestellung erhalten. Hier ist nicht nur die staatliche Gemeinschaft gefordert, sondern die familiäre und die gesellschaftliche Umgebung. Die Kirchengemeinden sollten sich ganz besonders um die Betroffenen kümmern und praktische Begleitdienste anbieten.

  • Die Palliativversorgung schwer erkrankter und leidender Menschen muss kontinuierlich ausgebaut werden. Viele Schwerkranke betonen immer wieder, dass sie ihre letzten Tage zuhause verbringen wollen. Ein dazu nötiger Ausbau der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung und des Hospiznetzes darf nicht an der dazu nötigen finanziellen Mehrausstattung für Ärzte und Pfleger scheitern.

Unsere Gesellschaft kann nur menschlich bleiben, wenn es gelingt, menschliches Leben vom Anfang bis zum Ende intensiv wert zu schätzen. Das ist eine breite Aufgabe nicht nur von Staat und Kirche, sondern aller Mitbürger.

Der Diözesanrat der Katholiken wird sich im kommenden Jahr intensiv mit dem Umgang mit Sterbenden und unheilbar Kranken befassen und sich zu dem geplanten Gesetzgebungsverfahren der Bundesregierung äußern.

 

Helmut Mangold
Vorsitzender