Helmut Mangold zur Zukunft der Räte im Bistum Augsburg
Ab der Pfarrgemeinderatswahl 2014 wird es im Bistum Augsburg neben den PGR einen Pastoralrat geben. Der Diözesanrat hat auf seiner Herbstvollversammlung den Arbeitsentwurf dazu gebilligt. Rückmeldungen dazu können auf der Grundlage der Eckpunkte bis Ende Januar eingereicht werden. Pfarrgemeinderäte, Seelsorgeteams, Dekanatsräte sind aufgerufen, diese an die Geschäftsstelle des Diözesanrates zu senden.
Was ist ein Pastoralrat?
Herr Mangold: Der zukünftige Pastoralrat im Bistum Augsburg ist eine Weitentwicklung des Seelsorgeteams. Beide Gremien sind der kooperativen Seelsorge verpflichtet, wie sie die Augsburger Diözesansynode auf den Weg gebracht hat. Damals begannen Pfarreien, sich als Pfarrverbände zusammen zu schließen. Als es die Situation erforderlich machte, wurden Pfarreiengemeinschaften als Seelsorgeeinheiten errichtet. Das pastorale Koordinationsgremium auf dieser Ebene ist dann statt dem Seelsorgeteam der Pastoralrat.
Wie wird die Weiterentwicklung zum Pastoralrat aussehen?
Herr Mangold: Im Pastoralrat - wie er im Bistum Augsburg konzipiert sein wird - entwickelt sich formal ein pastorales Koordinationsgremium zu einem Gremium mit Rätestruktur weiter. In der Arbeitsweise ist eine verstärkte Bündelung und Koordinierung der Aufgaben unerlässlich. Auf der Ebene der Pfarreiengemeinschaft - im Pastoralrat – vollzieht sich die pastorale Schwerpunktsetzung. In Zukunft ist hier zusätzlich die Aufgabe des „Weltdienstes“, des gesellschaftlichen Engagement aus christlicher Verantwortung heraus, angesiedelt. Die Beschlüsse sind verbindlich.
Wie setzt sich der Pastoralrat zusammen?
Herr Mangold: Der Pastoralrat besteht neben dem Pfarrer, den adskribierten Priestern und Diakonen und hauptberuflichen pastoralen Mitarbeiter vor allem aus ehrenamtlichen Laien, nämlich aus den PGR-Vorsitzenden der Ortspfarreien und je einen weiteren gewählten Vertreter; außerdem aus hinzugewählten Beauftragten für bestimmte Seelsorgebereiche und kirchliche Grunddienste oder Verbänden und Arbeitskreisen.
Werden zukünftig alle Entscheidungen im Pastoralrat getroffen?
Herr Mangold: Entscheidungen, die von allen Pfarreien gemeinsam geplant, abgestimmt und umgesetzt werden oder Auswirkungen auf das Miteinander haben, werden im Pastoralrat getroffen. Pfarreien sind allerdings auch für ihr eigenes Pfarrleben verantwortlich sind. Sachverhalte, die sie als Pfarrei allein betreffen, müssen dann auch in der Pfarrei – im Pfarrgemeinderat – behandelt werden. Nur so kann sich der Pastoralrat auch auf die gemeinsamen Angelegenheiten konzentrieren. Sonst wird das Gremium ständig durch Themen der Ortspfarreien blockiert.
Was ist mit „Aufgaben des Weltdienstes“ gemeint?
Herr Mangold: Nach der Vorstellung des II. Vatikanischen Konzils sollen die Christen die Botschaft des Evangeliums in die Gesellschaft hineintragen, durch ihr Handeln und Reden die Gesellschaft im Sinne des Evangeliums prägen.
Die Vertretungs- und Koordinationsaufgaben in diesem Bereich sind bislang nur auf Pfarreiebene angesiedelt. Da die Pfarreiengemeinschaft künftig meist das Gebiet der kommunalen Verwaltungsebene umfassen wird, ist diese Aufgabenstellung des Pastoralrates für verschiedene Bereiche ein Vorteil, z. B. im Bereich Caritas, Erwachsenenbildung oder in der Zusammenarbeit mit den Schulen. Die Kirche kann so noch stärker als ernstzunehmender Partner von Seiten der Kommunen und Verbänden wahrgenommen werden und mehr Wirkkraft entfalten.
Können Sie dazu Beispiele nennen?
Herr Mangold: … den Einsatz für den zentralen Stellenwert des Sonntags für uns Christen – gerade im Zusammenhang mit der Verbreitung der sog. „Marktsonntage“, aktuell der Schutz der „Stillen Feiertage“ oder auch die Einrichtung einer Tafel oder der Einsatz für Kinder- oder Behindertenfreundlichkeit vor Ort. Es wäre prima, wenn das Hineinwirken in die Gesellschaft als Christen bei den Pfarrgemeinderäten und Pastoralräten einen neuen Aufschwung erfahren würde.
Welche Aufgaben können die neuen Räte in der Pfarreiengemeinschaft künftig besser lösen?
Herr Mangold: Der pastorale Schwerpunkt bildet das Zentrum der Aufgabenstellung des Pastoralrates. Von der Mitgestaltung der Gottesdienste, der Mitarbeit in der Sakramentenvorbereitung wie z. B. Kommunion oder Firmung bis hin zur Vorbereitung von Glaubenskursen oder Besinnungstagen. Ein besonderer Schwerpunkt wird dabei sicherlich die Glaubensweitergabe und Glaubensvertiefung, die Evangelisierung sein.
Welche Aufgabe und Rolle hat in dem neuen Pastoralrat der Pfarrer, welche der/ die Vorsitzende?
Herr Mangold: Der Pfarrer trägt als Leiter der ganzen Pfarreiengemeinschaft die Gesamtverantwortung. Die Sitzungsleitung und –vorbereitung obliegt dem Vorsitzenden – einen ehrenamtlichen Laien, der die Sitzungen mit dem Vorstand vorbereitet. Dadurch soll der Pfarrer in Sitzungen entlastet werden. Außerdem kann er sich besser inhaltlich beteiligen.
Welche Aufgaben hat der Vorstand?
Herr Mangold: Der Vorstand, bestehend aus Pfarrer, gewählten Vorsitzenden, Stellvertreter und Schriftführer, kümmert sich um eine effektive Vorbereitung im Vorfeld, um die Tagesordnung und Sitzungsleitung. Es muss gut geklärt und mit den Pfarreien abgesprochen werden, welche Inhalte im Pastoralrat besprochen werden müssen, weil sie Auswirkungen auf die Pfarreiengemeinschaft haben und welche in jeder Pfarrei eigenständig geklärt und umgesetzt werden können. Wenn diese Abstimmung sachgerecht läuft, kann auch ein Pastoralrat für eine größere Pfarreiengemeinschaft effektiver arbeiten.
Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die verantwortliche Mitarbeit von ehrenamtlichen Laien?
Herr Mangold: Der Pastoralrat hat beschlussfassende Funktion, im Einvernehmen mit dem Pfarrer auch in pastoralen Fragen. Das wurde verstärkt von Pfarrern gewünscht, da in Zukunft bei den vergrößerten Seelsorgeeinheiten eine gewisse Einmütigkeit von Nöten sein wird, damit die – verbindlich gefassten - Beschlüsse auch in den Pfarreien vertreten und umgesetzt werden.
Welche Vorteile bringt dieser Pastoralrat einem Pfarrer als Leiter einer Pfarreiengemeinschaft?
Herr Mangold: Der vorliegende Entwurf möchte auch dem Wunsch unseres Bischofs, die Pfarrer in der Gremienarbeit zu entlasten, Rechnung tragen. Im Pastoralrat wird der Pfarrer von einem Vorstandsteam bei der Vorbereitung, Koordination und Sitzungsleitung entlastet. Dieser Vorstand klärt im Vorfeld ab, welche Fragen auf welcher Ebene entschieden werden müssen und bereitet die Absprachen vor. Für die Umsetzung der verbindlichen Beschlüsse ist der Pastoralrat als Ganzes verantwortlich, jeder PGR- Vertreter einer Pfarrei aber auch für die Umsetzung in seiner eigenen Pfarrei. So bildet der Pastoralrat ein Scharnier beim besseren Zusammenwachsen der Pfarreien zu einer größeren Einheit. Der Pfarrer trägt die Gesamtverantwortung.
Welche Probleme sehen Sie bei der Einführung des Pastoralrates?
Herr Mangold: Im Zuge der Umsetzung der pastoralen Raumplanung werden sich die Pfarreiengemeinschaften vergrößern, also auch die Zusammensetzung der Räte und die Anzahl der Pfarreien, die berücksichtigt werden muss. Sowohl die Pfarreien als auch die Vertreter in den Räten wie auch die leitenden Priester benötigen Begleitung und Schulung.
Wie geht es mit dem vom Diözesanrat gebilligten Entwurf weiter?
Herr Mangold: Generalvikar Heinrich, hat den Inhalt dieses Entwurfes in wesentliche Eckpunkte zusammengefasst und ausdrücklich dazu eingeladen, auf dieser Grundlage zu diskutieren und sich auszutauschen. Ich würde mich freuen, wenn diese Einladung auf reges Interesse stoßen würde.
Dieser Entwurf bildet die Grundlage für die Weiterarbeit in einer Arbeitsgruppe unter Vorsitz von Domdekan Dr. Meier. Wer ist in dieser Arbeitsgruppe sonst noch vertreten?
Herr Mangold: Neben Vertretern des Bischöflichen Ordinariates, wie Weihbischof Wörner, Domkapitular Dr. Kreuzer, Prof. Dr. Riedl und Offizial Dr. von Castell werden Vertreter der Dekane, des Priesterrates, des Diözesanrates, der pastoralen Berufsgruppen und der Abteilung Gemeindeentwicklung mitarbeiten.
Wie stellen Sie sich einen breiten Beteiligungsprozess vor?
Herr Mangold: Ich kann mir gut vorstellen, dass sich die Pfarrgemeinderäte einer Pfarreiengemeinschaft mit ihrem Seelsorgeteam einmal intensiv Gedanken machen und überlegen, was diese vorliegenden Eckpunkte für ihre Arbeit bedeuten und ob sie Anregungen oder Verbesserungsvorschläge weitergeben möchten.
In Pfarreien oder Pfarreiengemeinschaften, in denen die Verunsicherung hinsichtlich der Frage der gewünschten Laienbeteiligung sehr groß ist, könnte auch breit zu einem Info-Abend eingeladen werden.
Eine besondere Verantwortung kommt sicherlich den Dekanatsräten zu. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass der Informationsfluss, soweit es die Ehrenamtlichen – v. a. die Räte anbelangt, auf der mittleren Ebene gelingen kann. Sie bilden das Verbindungsglied zwischen Diözesanrat und Pfarrgemeinderat.
Herr Mangold, herzlichen Dank!
Interview: Diözesanrat