Infektionsschutzkonzept der Diözese Augsburg
Das Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste wurde von der Diözese Augsburg aktualisiert:
- Nicht am Gottesdienst teilnehmen dürfen Personen, wenn sie unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben, infiziert oder unter Quarantäne gestellt sind oder in den letzten vierzehn Tagen vor Anmeldung Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten gehabt haben.
- Es besteht „Maskenpflicht“ während der gesamten Dauer eines Gottesdienstes. Den Gottesdienstteilnehmern/-innen wird dringend empfohlen, FFP2 Masken zu tragen. Die „Maskenpflicht“ gilt nur als erfüllt, wenn eine nach der Definition des Bayer. Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege jeweils für zulässig erklärte Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird.
- Gemeindegesang ist untersagt. Hierzu zählen alle Formen des Gesangs, wie die Lieder aus dem Gotteslob, der gesungene Halleluja-Ruf vor und nach Verkündigung des Evangeliums, das gesungene Glaubensbekenntnis, das gesungene Vaterunser, Antwortgesänge auf liturgisches Singen etc.
- Für alle Personen mit Aufenthalt in der Sakristei (Mesner, Ministranten, Organisten, Lektoren) besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2 Maske während des gesamten Aufenthalts. Auch der Ordnungsdienst muss eine FFP2 Maske tragen.
Die bisherigen sonstigen Abstandsregelungen sowie Hygienevorgaben behalten ihre Gültigkeit.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.