Infektionsschutzmaßnahmen auf dem Friedhof
Bitte folgende Infektionsschutzmaßnahmen auf dem Friedhof beachten:
Die Friedhofsbesucher müssen mit Betreten des Friedhofes und während des gesamten Aufenthaltes eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Der Mindestabstand von 1,50 m muss eingehalten werden.
An den Eingängen zum Friedhof stehen Helfer bereit, die Besuchern, welche ohne Mund-Nasen-Bedeckung kommen, eine solche gegen Unkostenbeitrag zur Verfügung stellen.