Kirchenrechliches Verfahren läuft weiter
Die Diözese hat die Nachricht von der Einstellung des strafrechtlichen Verfahrens gegen den Geistlichen, der wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs vor wenigen Wochen bis auf Weiteres von seinen Ämtern entpflichtet worden war, zur Kenntnis genommen. Das laufende kirchenrechtliche Verfahren bleibt von dieser Entscheidung der staatlichen Ermittlungsbehörden unberührt.
Das Kirchenrecht bewegt sich in einem anderen Rechtsrahmen als das staatliche Recht und folgt daher zum Teil auch anderen Fragestellungen. Über einen weiteren Einsatz des Geistlichen wird nach wie vor – weiterhin auf der Grundlage der Unschuldsvermutung - nach der finalen Prüfung des Falls durch die dafür zuständige Kongregation für die Glaubenslehre in Rom entschieden.
Die in den Medien verbreiteten Vorwürfe des Anwalts des entpflichteten Geistlichen gegenüber der Diözese weist das Bistum zurück. Ulrich Bobinger, Kommunikationschef der Diözese: „Das Bistum Augsburg ist in seinem Handeln den kirchlichen Leitlinien für den Umgang mit sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche gefolgt. Die Identität des beschuldigten Geistlichen ist seitens der Diözese zu keinem Zeitpunkt preisgegeben worden.“