Kirchenverwaltungswahlen am 18. November 2012
Wie im gesamten Bistum Augsburg findern auch in unserer Pfarrei turnusgemäß die Kirchenverwaltungswahlen statt. Die sechs Mitglieder der Kirchenverwaltung werden für die Amtszeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2018 gewählt.
Zu den Kandiaten und Öffnungszeiten der Wahllokale siehe ->Veranstaltungen
Als Organ der Pfarrei kommt den Kirchenverwaltungen hohe Bedeutung zu. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der pastoralen Raumplanung 2025 des Bistums Augsburg, die eine schrittweise Zusammenfassung der Pfarreien in etwa 200 Pfarreiengemeinschaften vorsieht.
Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung vor Ort ist vielfältig. Er umfasst die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten der Pfarrei. Darunter fallen beispielsweise die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens und seiner Erträge, die Zuständigkeit für den Unterhalt der Kirche und der pfarrlichen Gebäude sowie die Beschlussfassung über Haushaltsplan und Jahresrechnung.