Neue Infektionsschutzregelungen für Gottesdienste
Mit der bevorstehenden Änderung des Infektionsschutzgesetzes werden auch für Gottesdienste in Innenräumen die allgemeinen Regeln für den Zusammenkünfte in geschlossenen Räumen angewendet. So gilt bereits an diesem Wochenende (19./20. März) bei Einhaltung des Mindestabstands der Wegfall der Maskenpflicht am Platz. Zudem gibt es beim Tragen der Maske keine zugangsbeschränkten Gottesdienste (3G) mehr.
Im Schreiben des Generalvikariats an die besetzten Pfarreien, ausländischen Missionen und Ordensgemeinschaften im Bistum sind die neuen Regelungen stichpunktartig festgehalten. Das Infektionsschutzkonzept für katholische Gottesdienste wird ebenfalls angepasst und nicht mehr erforderliche Regelungen aufgehoben.
Ab Samstag, 19. März 2022 (bis voraussichtlich 02.04.2022) gilt:
- Die Verordnung zum Infektionsschutz für Katholische Gottesdienste in der Diözese Augsburg vom 02.12.2021, zuletzt geändert mit Verordnung vom 17.02.2022, wird mit Ablauf des 18.03.2022 aufgehoben.
- An Covid 19 erkrankte Personen oder Personen mit coronaspezifischen Symptomen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.
- Bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen gilt weiterhin grundsätzlich für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Am festen Sitz- oder Stehplatz darf die Maske abgenommen werden, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören, gewahrt wird. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum sechsten Geburtstag. Kinder und Jugendliche zwischen dem sechsten und dem 16. Geburtstag müssen nur eine medizinische Maske tragen.
- Regelungen zur Bemessung einer Höchstteilnehmerzahl entfallen. Sofern jedoch der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem selben Hausstand angehören, unterschritten wird, gilt Maskenpflicht auch am Platz. Ansonsten bestehen keine Zugangsbeschränkungen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer wie z.B. 3G.
- Besondere Regelungen für den Zugang zur Kirche gibt es nicht. Auf dem Weg zum Platz sollten die Gottesdienstteilnehmer soweit als möglich den Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen aus anderen Haushalten einhalten.
Aufgrund des derzeit wieder sehr dynamischen Infektionsgeschehens in Bayern wird empfohlen, auch weiterhin die allgemeinen Hygieneregeln (insb. Händedesinfektion, Husten-/Niesetikette, Gemeindegesang mit Maske, Lüften) einzuhalten, um vor allem Risikogruppen nicht zu gefährden und das Infektionsrisiko so gering wie möglich zu halten.