Neue Satzungen für die Arbeit in den Pfarreien

Augsburg (pba). Generalvikar Harald Heinrich und Helmut Mangold, der Vorsitzende des Diözesanrats der Katholiken im Bistum Augsburg, freuen sich über die neuen Satzungen für die Pfarrgemeinde- und Pastoralräte im Bistum Augsburg. Mit Wirkung zum 1. Juli 2013 sind diese durch Bischof Dr. Konrad Zdarsa in Kraft gesetzt worden. Sie liegen jetzt in gedruckter Form vor und sind auch auf der Homepage des Bistums Augsburg eingestellt. Pastoralrat und Pfarrgemeinderat würden damit die beiden entscheidenden Gremien für die Gestaltung der Seelsorge in den Pfarreiengemeinschaften und Pfarrgemeinden, schreibt Bischof Konrad in der Satzungsbroschüre.
"Ich bin sehr froh und zufrieden über das Ergebnis, das wir gemeinsam mit dem Diözesanrat in intensiver und konstruktiver Weise erreicht haben", betont Generalvikar Heinrich. Mit dem Diözesanrat sei im vergangenen Jahr eine gute gemeinsame Gesprächsbasis gefunden worden. Auch zukünftig werde das Modell der Pfarreiengemeinschaft als Seelsorgeeinheit die Grundlage der pastoralen Planungen im Bistum sein. Die Satzung für den Pastoralrat ist deshalb für den Generalvikar ein "wichtiger Schritt in die Zukunft". "Ich darf Sie alle bitten, diesen Weg mitzugehen und gerne zum Aufbau der Kirche in den Gremien mitzuarbeiten und sich konstruktiv einzubringen", richtet sich der Generalvikar an alle Gläubigen im Bistum.
Diözesanratsvorsitzender Mangold: "ein guter Weg für die nächsten Jahrzehnte"
Helmut Mangold zeigt sich für den Diözesanrat der Katholiken "sehr erfreut, dass nach einer längeren Periode intensiver Auseinandersetzungen zur Zukunft der Pastoral in der Diözese nun ein entscheidendes Ergebnis erreicht worden ist". Der Vorsitzende des Diözesanrats spricht sogar von einem "Augsburger Modell der Pfarreiengemeinschaften". Es sei "ein guter Weg für die nächsten Jahrzehnte". Die Seelsorge in der kleinen Ortsgemeinschaft behalte dabei ihre Bedeutung und werde durch die Möglichkeiten einer zusammenwachsenden Gemeinschaft von Pfarreien gestärkt. "Die Laien werden in der Kirche am Ort zunehmende Verantwortung übernehmen. Damit wird die Ortskirche noch deutlicher als bisher auch durch die Charismen der Laien geprägt werden."
Beide Satzungen sind vom Diözesanrat zustimmend zur Kenntnis genommen und vom Priesterrat einstimmig angenommen worden. Im Vorwort für die Satzungsbroschüre dankt Bischof Konrad allen, die "mit Sachverstand und Sorgfalt, mit hohem zeitlichem Aufwand und in konstruktivem Ringen die Übertragung der Satzungen vorangetrieben und zum Abschluß gebracht haben". Geleitet wurde die mit Vertretern von Bistum und Diözesanrat repräsentativ besetzte Arbeitsgruppe zur Erarbeitung der neuen Satzungen in den vergangenen Monaten von Domdekan Prälat Dr. Bertram Meier.
Satzungen seien aber "kein Selbstzweck", sondern dienten allein dem Ziel, "den Auftrag der Kirche zu realisieren", schreibt Bischof Konrad im Vorwort weiter. Alle Gläubigen seien berufen, für den Heils- und Weltdienst der Kirche gemeinsam Verantwortung zu tragen. Zudem ermutigt der Bischof zu einem kooperativen Miteinander aller Ämter und Charismen. Die neuen Satzungen könntengeeignete Instrumente sein, "dieses Miteinander zu strukturieren", so der Bischof.
Das „Statut für die Pfarreiengemeinschaft als Seelsorgeeinheit in der Diözese Augsburg - Der Pastoralrat als Organ der Pfarreiengemeinschaft“, die „Satzungen für die Pfarrgemeinderäte im Bistum Augsburg“ und die „Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat“ werden ab Mitte Juli an alle Priester, Diakone, pastoralen Mitarbeitern/-innen und die Diözesanratsmitglieder sowie an die Vorsitzenden der Pfarrgemeinderäte versandt.
Hier gibt es die
Weitere Informationen finden sich auch auf den Seiten des Diözesanrats der Katholiken.