Neuer Vorsitzender des gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts für die Bayerischen (Erz-)Diözesen
Im Rahmen der Frühjahrsversammlung der Freisinger Bischofskonferenz in Passau ist der langjährige Vorsitzende des gemeinsamen Kirchlichen Arbeitsgerichts (KAG) für die Bayerischen (Erz-)Diözesen, Dr. Heribert Staudacher, Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht in München a.D., verabschiedet worden. Kardinal Dr. Reinhard Marx, der Vorsitzende der Freisinger Bischofskonferenz, dankte ihm für die Aufbauarbeit an der 2005 neu geschaffenen Gerichtsbarkeit und für sein mehr als zehnjähriges Wirken an deren Spitze. Engelbert Heider, Präsident des Landesarbeitsgerichts Nürnberg a. D., wurde für die kommenden fünf Jahre zum neuen Vorsitzenden ernannt.
Das Kirchliche Arbeitsgericht für die Bayerischen (Erz-)Diözesen ist unter anderem zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus dem Mitarbeitervertretungsrecht sowie dem Recht der Mitwirkung in Caritas-Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Es ist besetzt mit einem Vorsitzenden und einem stellvertretenden Vorsitzenden, außerdem mit sechs beisitzenden Richtern aus Dienstgeberkreisen und sechs beisitzenden Richtern aus Dienstnehmerkreisen, die diese Aufgabe ehrenamtlich wahrnehmen. Die Geschäftsstelle des Kirchlichen Arbeitsgerichts für die Bayerischen (Erz-)Diözesen ist beim Bischöflichen Diözesangericht des Bistums Augsburg unter der Leitung von Herrn Offizial Domvikar Freiherr Dr. Ernst von Castell eingerichtet.