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Wichtiges
Wichtiger Hinweis an alle Pfarrgemeinden

Corona-Virus: Anordnung von Vorsichtsmaßnahmen

28.02.2020

Zuletzt hat auch in Deutschland die Zahl der am Corona-Virus Erkrankten zugenommen. Deshalb ordnet nun das Bistum Vorsichtsmaßnahmen an. Sie sind von den Pfarrgemeinden umgehend umzusetzen und verstehen sich als vorbeugende Schutzmaßnahmen. Sie gelten bis auf Weiteres und können gegebenenfalls aktualisiert werden. Auf der folgenden Seite sind die Hinweise zusammengefasst.

Hinweise zur Vermeidung von Ansteckungen mit dem Virus COVID-19 (Coronavirus) in Gottesdiensten und Kirchenräumen

Hochwürdige Herren, liebe Mitbrüder,
sehr geehrte Damen und Herren,

die Zahl der in Deutschland an dem neuen Virus Erkrankten hat zugenommen. Jeder Einzelne und die im öffentlichen Bereich Verantwortlichen sind aufgefordert, um der Ansteckung entgegenzuwirken. Dies gilt auch für den Bereich der Kirche.

Die Grundregel zur Minderung der Erkrankungsgefahr lautet: Wer Symptome einer Erkrankung aufweist oder bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll auf die Teilnahme an Gottesdiensten verzichten.

Daraus folgt: Bei wem der Verdacht auf Erkrankung besteht, soll keinen liturgischen Dienst ausüben. Priester sollen nicht der Gemeindemesse vorstehen.

Außerdem werden folgende Vorsichtsmaßnahmen für unser Bistum angeordnet, die umgehend umzusetzen sind:

Bei Konzelebration soll in besonderer Weise darauf geachtet werden, dass man kein Ansteckungsrisiko eingeht.

Auf das Händeschütteln/Umarmung beim Friedensgruß in der Feier der Eucharistie ist zu verzichten. Gegebenenfalls kann dies durch ein freundliches Zunicken ersetzt werden.

Von der Spendung der Kelchkommunion an die Gläubigen soll ebenfalls bis auf Weiteres unbedingt Abstand genommen werden.

Die Gläubigen, die es gewohnt sind, den Leib Christi in der Form der Mundkommunion zu empfangen, sollen eindringlich gebeten werden, bis auf Weiteres auf diese Form des Kommunionempfangs zu verzichten. Der Verzicht auf die Mundkommunion ist in diesem Fall ein Zeichen der Verantwortung füreinander.

In den Sakristeien ist für eine ausreichende Desinfektion der Hände zu sorgen. Dies gilt insbesondere für alle, die an der Kommunionspendung beteiligt sind. Sie sollen vor ihrem Dienst die Hände waschen. Die Benutzung eines Desinfektionsmittels ist sehr empfehlenswert.

Die Weihwasserbecken sind in allen Kirchen und Kapellen umgehend zu leeren und bis auf Weiteres nicht mehr aufzufüllen.

Alle diese Maßnahmen gelten bis auf Weiteres und können im Blick auf den künftigen Verlauf gegebenenfalls aktualisiert werden.Diese Vorsichtsmaßnahmen sollen den Gläubigen vor einer Messfeier und gegebenenfalls auch in den Kirchenanzeigern bekannt gemacht und erklärt werden. Dabei soll unbedingt darauf hingewiesen werden, dass es sich hier schlicht um vorbeugende Schutzmaßnahmen handelt.

Alle Beteiligten stehen in der Pflicht, im Rahmen des jeweils Möglichen und Nötigen mitzuhelfen, die Gefahr einer Ansteckung zu verkleinern.

Nicht zuletzt soll im Fürbittgebet auch in diesem Anliegen gebetet werden.

 

Mit freundlichen Grüßen
Domdekan Dr. Bertram Meier
Diözesanadministrator

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