Damit die Freiheit gelingt: Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene eröffnet

Augsburg (pca). Wird ein Häftling aus der Justizvollzugsanstalt entlassen, gewinnt er das zurück, wonach er sich je nach Haftdauer lange gesehnt hatte: die Freiheit. Doch damit zurechtzukommen, ist für viele Häftlinge alles andere als einfach. Sie haben keine Wohnung, keine Arbeit, leiden womöglich an psychischen Belastungen oder Suchterkrankungen. Die Freiheit kann so zu einem Ernstfall mit größten Gefährdungen für die Haftentlassen werden. Forschungen zeigen, dass in den ersten 12 Monaten nach der Entlassung das Rückfallrisiko am höchsten ist. Damit dieser nicht eintritt und ihre Chancen auf Resozialisierung durch übergreifende Netzwerkarbeit weiter verbessert werden, wurde nun eine zentrale Anlaufstelle, die „Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene“ (ABS) – für Frauen und Männer räumlich getrennt - geschaffen. Am Montag wurde sie nun in Augsburg mit einer Vielzahl von Gästen aus Justiz, Vollzug, Politik und den beiden großen Kirchen feierlich eröffnet.
Schon seit Jahren arbeiten das Diakonische Werk Augsburg (DWA), der Katholische Verband für Soziale Dienste (SKM) und der Sozialdienst Katholischer Frauen (SkF), beide Fachverbände der Caritas, in diesem Bereich. Mit der neu geschaffenen ABS auf der Basis eines Kooperationsvertrages ziehen sie nun an einem Strang mit der Justizvollzugsanstalt Augsburg. Möglich wurde diese enge Kooperation durch das Bayerische Strafvollzugsgesetz.
Dessen Ziel ist es, den Übergang von der Haft in die Freiheit zu optimieren. So macht dieses Vollzugsgesetz es den Justizvollzugsanstalten möglich, ihre Betreuungen und Hilfestellungen für Häftlinge und gleichzeitig die Zusammenarbeit mit zivilen öffentlichen Stellen und Ehrenamtlichen bereits vor der Entlassung zu intensivieren und zu erweitern. Drei Jahre lang wurde an der Umsetzung gearbeitet. Auch die Leiterin der JVA Augsburg, die Leitende Regierungsdirektorin Zoraida Maldonado de Landauer, hat bei der Entwicklung dieses Hilfsangebotes aus einer Hand für den Übergang von der Haft in die Freiheit durch eine entlassungsübergreifende soziale Begleitung intensiv mitgearbeitet. „Die Zusammenarbeit ist nicht selbstverständlich“, sagte Wolfgang Krell, Diözesanreferent des SKM, „da jeweils eigene Vorschriften zu berichten sind“.
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz verfolgt ein klares Ziel, wie dessen Amtschef, Ministerialdirektor Dr. Walter Schön in seinem Grußwort unterstrich: „Je früher ein Gefangener während des Strafvollzugs mit dem Aufbau eines sozialen Netzes für die Zeit nach der Entlassung beginnt und je besser dieses auch nach der Entlassung gepflegt wird umso größer sind seine Chancen, dass er in Schwierigkeiten und Krisen von diesem Netz aufgefangen wird.“ So kann die ABS bereits vor der Entlassung diese vorbereiten helfen, wie sie auch danach für alle Fragen des Lebens zur Verfügung steht. Schön würdigte dabei ausdrücklich den „ganzheitlichen Ansatz“ der ABS, der naturgemäß besser sei als zum Beispiel eine isolierte Schuldner- oder Suchtberatung.
Die Gesellschaft habe ein sehr großes Interesse daran, dass die Resozialisierung gelingt, wie Ministerialdirektor Schön unterstrich. Ist nämlich die Resozialisierung von Erfolg gekrönt, werde der ansonsten drohende Drehtüreffekt zurück zu neuem kriminellen Verhalten mit folgender erneuter Inhaftierung verhindert. Nicht ohne Grund unterstützen deshalb auch die Stadt und der Landkreis Augsburg wie auch der Nachbarlandkreis Aichach-Friedberg, die Agentur für Arbeit, der Bayerische Landesverband für Gefangenenfürsorge, die Justizvollzugsanstalten Aichach, Kempten und Memmingen die Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene die ABS. So stellt zum Beispiel der Bayerische Landesverband für Gefangenenfürsorge zwei Wohnungen zur Verfügung.
Die beiden Kirchen, so die evangelische Augsburger Stadtdekanin Susanne Kasch und der katholische Diözesan-Caritasdirektor Pfarrer Dr Andreas Magg, erkennen in dem Engagement der evangelischen Diakonie und der beiden katholischen Verbände SKM und SkF einen urchristlichen Auftrag, auch den Gefangenen zur Seite stehen zu müssen. „Weil Freiheit grundsätzlich ein fragiles Tun ist, dürfen unsere Hilfen nicht nach der Entlassung abrupt abbrechen. Wir müssen diesen Menschen weiter zur Seite stehen, damit auch deren Freiheit gelingt“, sagte Diözesan-Caritasdirektor Dr. Magg bei der Segensfeier.
Kontakt:
Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene
– Fachbereich Männer –
Springergäßchen 14
86152 Augsburg
Tel. 0821 45019-3361/-3362/-3363
Augsburger Beratungsstelle für Strafentlassene
– Fachbereich Frauen –
Leonhardsberg 16
86150 Augsburg
Tel. 0821 450 361 0