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Caritas begrüßt Resolution des Bezirks zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung

Diözesan-Caritasdirektor Dr. Magg: "Die Menschenwürde ist nicht wegen Behinderung zu relativieren"

Diözesan-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg.
Diözesan-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg., © pba
24.07.2012

Augsburg (pca). Der Caritasverband für die Diözese Augsburg e.V. begrüßt die Resolution des Bezirks Schwaben zur Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderung. "Die Menschenwürde ist nicht wegen Behinderung zu relativieren", begründet Augsburgs Diözesan-Caritasdirektor Pfarrer Dr. Andreas Magg seine positive Reaktion auf die Initiative des Bezirks in einer Stellungnahme. "Vom Beginn der Pflegeversicherung an hatte die Caritas beklagt, dass die Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherungen Menschen mit Behinderungen benachteiligt", unterstreicht Dr. Magg. Auch an der Eingliederungshilfe übe die Caritas schon seit Jahren Kritik. "Eine Behinderung ist nicht selbst verschuldet, deshalb darf diese Hilfe bei Menschen mit Behinderung nicht auf die Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums beschränkt bleiben, sondern muss zum Teil auch einen echten Nachteilsausgleich beinhalten."

Die Pflegeversicherung aus dem Jahr 1995 wie auch die das im März 2012 vom Bundeskabinett beschlossene Gesetz zur Neuausrichtung der Pflege gestehen Menschen mit Behinderung nicht die vollen Leistungen der Pflegekassen zu. Während Menschen ohne Behinderung im Pflegeheim derzeit bis zu 1.918 Euro im Monat erhalten, sind es bei Menschen mit Behinderungen, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe (z.B. Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen) leben und pflegebedürftig sind, höchstens 256 Euro. "Es ist schon peinlich", so der Diözesan-Caritasdirektor, "dass der Bezirk Schwaben darauf hinweisen muss, dass diese Ungleichbehandlung behinderter pflegebedürftiger Menschen nicht den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvenition entspricht, der Konvention, die die Bundesregierung 2009 für die Bundesrepublik Deutschland ratifiziert hat."

Auch den nachdrücklichen Aufruf des Bezirks zur zeitnahen Umsetzung des Bundesleistungsgesetzes über die Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderungen begrüßt der Caritasverband. "Nicht nur die Euro-Rettung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufforderung, für die wir alle mithaften", so Dr. Magg. Auch die durch das Bundessozialhilfegesetz und das SGB IX definierten Eingliederungshilfen zum Beispiel für Schulbegleitung, ambulant betreutes Wohnen oder die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen, seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Wenn der Bezirk nun fordert, Bund und Land sowie die Kommunen in die Finanzierung mit einzubeziehen, sei das "folgerichtig". "Wir sind deshalb froh über die Zusage des Bundes, sich an diesen Kosten beteiligen zu wollen."

Allerdings würde sich durch eine solche Kostenverteilung nichts an dem Charakter der Hilfen für Menschen mit Behinderungen als einkommens- und vermögensabhängige 'Fürsorgeleistungen zur Eingliederung' ändern. Doch damit gibt sich der Diözesan-Caritasverband nicht zufrieden. Er will nicht nur das soziokulturelle Existenzminimum gesichert wissen, worauf das Bundesleistungsgesetz bislang abzielt. "Das Bundesleistungsgesetz muss deshalb um eine Teilhabekomponente für einen echten Nachteilsausgleich ergänzt werden." Der Nachteil, den ein Mensch mit Behinderung gegenüber einem Menschen ohne Behinderung habe, sei in sich als eigenständige Bewertungseinheit zu berücksichtigen.