"Eine gute Grundlage"
Augsburg Auf seiner Herbst-Vollversammlung hat der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg den Entwurf für die Weiterentwicklung des Statuts für die Pfarreiengemeinschaften ausdrücklich begrüßt.
Ohne Gegenstimme wurde ein entsprechender Antrag von Landgerichtspräsident Dr. Herbert Veh angenommen, in dem die vorgelegten Ergebnisse der Beratungen des geschäftsführenden Vorstandes mit Domdekan Prälat Dr. Bertram Meier zur künftigen Rätestruktur insgesamt als "eine gute Grundlage für die weitere konkretisierende Diskussion" gelobt werden.
Zugleich begrüßte der Diözesanrat die von Generalvikar Msgr. Harald Heinrich ausgesprochene Einladung zur Diskussion der auf der Grundlage der Eckpunkte "Pastoralrat/Pfarrgemeinderat" zu treffenden Satzungsänderungen (Brief des Generalvikars vom 22. Oktober 2012). In diesem Zusammenhang befürwortete der Diözesanrat "ein breit angelegtes Gespräch auf der Ebene der Dekanatsräte zur Bündelung der Meinungen".
Der Text des Entwurfes sowie die Eckpunkte aus dem Schreiben von Generalvikar Heinrich sind über die Homepage des Diözesanrates abrufbar: https://bistum-augsburg.de/index.php/bistum/Raete-Kommissionen/Dioezesanrat/Satzungen