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Karwoche

Karfreitag – Tag des Sterbens Jesu

Darstellung der Kreuzigung Jesu gemeinsam mit Gott Vater und Hl. Geist. (Foto: Pressestelle Bistum Augsburg/Nicolas Schnall)
Darstellung der Kreuzigung Jesu gemeinsam mit Gott Vater und Hl. Geist. (Foto: Pressestelle Bistum Augsburg/Nicolas Schnall), © Pressestelle Bistum Augsburg/Nicolas Schnall
03.04.2015

Der Karfreitag ist der Tag, an dem das Leiden und Sterben Christi zu unserem Heil gefeiert wird. Aus diesem Grund wird seit ältester Zeit in der Kirche an diesem Tag keine Hl. Messe gefeiert. Da Jesus gemäß der Überlieferung der Evangelien um die „neunte Stunde“ gestorben ist, wird die Karfreitagsliturgie in den Pfarreien um drei Uhr nachmittags gefeiert. Sie besteht aus dem Wortgottesdienst, in dem die Leidensgeschichte nach Johannes vorgetragen wird, der feierlichen Kreuzverehrung, in der Gott für die Erlösung gedankt wird, und in der Kommunionfeier. Wie auch der Gründonnerstag ist der Karfreitag untrennbar mit Ostern als dem Fest der Auferstehung Jesu verbunden. Zur Meditation des Leidens und Sterbens Jesu finden Sie hier eine Bildbetrachtung des Kreuzwegs im Augsburger Dom, musikalisch unterlegt durch den Gesang der Augsburger Domsingknaben.

Zu Beginn der Kreuzverehrung wird ein verhülltes Kreuz zum Altar getragen und durch den Priester enthüllt. Dabei singt er dreimal: „Seht das Kreuz, an dem der Herr gehangen, das Heil der Welt“. Die Gemeinde antwortet: „Kommt lasset uns anbeten“. Die Gläubigen verehren anschließend Jesus Christus als Erlöser, indem sie vor dem Kreuz niederknien oder ein durch ein anderes Zeichen ihre Verehrung ausdrücken und in Stille beten.

Zur Kommunion wird das Kreuz am Altar aufgerichtet. Die Kommunion wird aus dem Nebentabernakel, in dem das Allerheiligste seit Gründonnerstag aufbewahrt wird, zum Altar getragen. Nach einem Vaterunser wird der Leib Christi an die Gläubigen ausgeteilt.

In vielen Pfarreien gibt es am Karfreitag - wie auch sonst während der Fastenzeit – Kreuzwegandachten (GL 683-684), in denen das Leiden und Sterben Jesu von seiner Verurteilung zum Tode bis zur Grablegung betrachtet wird.