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Wichtiges
Neues Erhebungsverfahren durch Weihbischof Grünwald eröffnet

Prüfung eines Heilungswunders im Seligsprechungsverfahren Johann Evangelist Wagners

Regens Johann Evangelist Wagner (Bild: Regens-Wagner-Stiftungen)
Regens Johann Evangelist Wagner (Bild: Regens-Wagner-Stiftungen), © Regens-Wagner-Stiftungen
18.05.2010

Augsburg (pba). Im Rahmen des Seligsprechungsverfahrens von dem 1807 geborenen Professor der Dogmatik, Leiter des Priesterseminars und Geistlichen Direktor des Frauenklosters Dillingen, Regens Johann Evangelist Wagner, hat Weihbischof Josef Grünwald am 6. Mai 2010 im Auftrag von Bischof Dr. Walter Mixa in Dillingen ein neues Erhebungsverfahren über ein mögliches Wunder eröffnet.
In dem Verfahren wird das Vorliegen eines so genannten „Heilungswunders“ geprüft. Konkret handelt es sich um die Heilung einer tuberkulosekranken Klosterfrau vor zirka 75 Jahren, die ihre überraschende Heilung der Fürsprache von Regens Wagner zuschrieb.

Um die genauen Umstände der Heilung zu überprüfen, wurde ein eigener Gerichtshof bestellt, der in den nächsten Monaten alle Dokumente und Aufzeichnungen über das Ereignis sammeln und auch Zeugen befragen wird. Das Ergebnis der Untersuchung wird an die Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsverfahren des Vatikans in Rom übersandt. Der Kongregation obliegt die Entscheidung, ob die Heilung der besagten Klosterfrau als Wunder betrachtet werden kann, oder ob die Heilung eine natürliche Ursache hatte.

Vorsitzender der bischöflichen Untersuchungskommission ist der Offizial der Diözese Augsburg, Monsignore Dr. Ernst Freiherr von Castell. Dr. Gerhard Höppler ist als Kirchenanwalt berufen, außerdem wirken Sonja Egner als Notarin und Dr. med. Hans Münch als medizinischer Sachverständiger an dem Verfahren mit. Das Gericht wird am 6. Mai 2010 noch keine Beweise erheben, sondern lediglich die weitere Vorgehensweise festlegen. Für das bischöfliche Erhebungsverfahren rechnet Dr. Ernst Freiherr von Castell „mit einer Dauer von mindestens einem halben Jahr“.

Der positive Abschluss eines „Wunderprozesses“ ist wie der positive Abschluss eines „Tugendprozesses“ Voraussetzung für eine Seligsprechung. Im Seligsprechungsverfahren von Johann Evangelist Wagner unterzeichnete Papst Benedikt XVI. das Dekret über „den heroischen Tugendgrad des Dieners Gottes Johann Evangelist Wagner“ am 3. April 2009. Damit wurde der „Tugendprozess“ positiv abgeschlossen.

In einem ersten so genannten „Wunderprozess“ (Erhebungsverfahren zur Anerkennung eines Wunders auf Fürsprache von Regens Wagner) bezüglich der Gesundung einer Schwerstkranken, der vom 29. November 2001 bis zum 13. November 2002 dauerte, wurden in elf Sitzungen zwölf Zeugen verhört und zwei medizinische Gutachten protokolliert. Am 26.11.2009 tagte die Ärztekommission bei der Kongregation für Selig- und Heiligsprechungsverfahren und kam zu dem Ergebnis, dass nicht erwiesen sei, dass es sich bei der Heilung um ein Wunder gehandelt habe.