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Weihbischof Anton Losinger: „Wir brauchen dringend ein gesetzlich geregeltes Biobank-Geheimnis”

Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied des Deutschen Ethikrates, plädiert für das Biobank-Geheimnis.
Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied des Deutschen Ethikrates, plädiert für das Biobank-Geheimnis., © pba
02.07.2010

Gefahr des Missbrauchs von personenbezogenen Daten in der Medizin

Augsburg, (pba). Der Augsburger Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger warnt vor einem unkontrollierten Ausbau von „Biobanken“ ohne eine gesetzliche Regelung, und plädiert mit der Mehrheit des Deutschen Ethikrates für ein Biobankgesetz, das einen Missbrauch der personenbezogenen Daten von menschlichem Genmaterial ausschließt. Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, betonte, die Gefahr nicht nur eines „gläsernen,“ sondern eines „durchsichtigen“ Menschen“ sei greifbar wie nie zuvor. Der Deutsche Ethikrat hatte am 15. Juni eine Stellungnahme unter dem Titel „Humanbiobanken für die Forschung“ veröffentlicht und darin auf die zunehmende Problematik hingewiesen.

„Die massive Zunahme von Biobanken – das sind Sammlungen von Proben humaner Körpersubstanzen, wie sie zum Beispiel bei jeder Blutuntersuchung entstehen und die mit gesundheitsbezogenen Informationen über den Spender verbunden sind – lasse ohne eine Regelung befürchten, dass diese Informationen nicht nur weitere unkontrollierbare Verbreitung in der Forschung finden, sondern im schlimmsten Falle auch ohne Wissen des Spenders Unbefugten – zum Beispiel der Pharmaindustrie, einem Arbeitgeber, der Forensik oder auch den Krankenkassen – zur Verfügung stehen“, sagte Losinger. Damit sei der „gläserne Mensch“ vorprogrammiert, was eindeutig gegen ein der Menschenwürde entsprechendes Recht auf Selbstbestimmung und des Persönlichkeitsschutzes verstoße.

Der Deutsche Ethikrat habe daher ein Fünf-Säulen-Konzept vorgeschlagen, deren wichtigste Säule die Einführung eines „Biobankgeheimnisses“ sei. Als zweite Säule müsse die zulässige Nutzung der Daten festgelegt werden, die dritte Säule sei die Einrichtung von Ethik-Kommissionen, die vierte Säule des Konzeptes beträfe die Qualitätssicherung, durch die die Rechte der Spender geschützt werden sollen und die fünfte Säule seien Maßnahmen, mit denen die Transparenz der Ziele und Verfahrensweisen einer Biobank gewährleistet werde.