Palliativmedizin und Hospiz statt Suizid
In der Woche nach der Vollversammlung war es so weit: Der Deutsche Bundestag billigte nach intensiver Debatte einen Gesetzentwurf, der die Assistenz beim Suizid teilweise unter Strafe stellt. Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist in Deutschland künftig verboten. Ausgenommen sind Angehörige oder andere Nahestehende, die nicht geschäftsmäßig handeln. Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg hat mit seiner Vollversammlung (2. Teil d. Tagung) ein deutliches Signal gegeben, welche gesellschaftlichen, kulturellen und institutionellen Faktoren wichtig sind, damit diese gesetzliche Regelung einen entsprechenden Rahmen in der Wirklichkeit erhält (s. hier die Erklärung der Vollversammlung).
Und dieser Apparat ist teuer. Die Hochleistungsmedizin kostet sehr viel Geld und die kleinste Hoffnung auf Genesung oder Aufschub vor dem Tod um Monate oder gar Jahre lässt den Patienten und seine Angehörigen auch selbst tief in die Tasche greifen.
Autonomie gilt als höchster Wert und wenn man schon sterben muss, warum sollte die Wahl des Zeitpunkts und die Art und Weise so ganz und gar nicht selbstbestimmt sein? Solche Fragestellungen, Befürchtungen und Wünsche führen dazu, dass viele Menschen sich sozusagen ein Türchen offen halten möchten, wenn es um den eigenen Tod geht. Dieser selbstbestimmte Ausstieg ("Exit" heißt eine bekannte Sterbehilfeorganisation) ist eine Verheißung, die mancher Politiker, mancher Idealist und mancher Geschäftsmann aufgreift.
Allein die Vorstellung unerträglicher Schmerzen kränkt viele so sehr in ihrem - gerne autonomen - Selbstbewusstsein, dass sie zu einer gesetzlichen Liberalisierung des Suizids und seiner Helfer und Anbieter Ja sagen, ohne sich der Folgen solcher Freiräume bewusst zu sein. Die geschäftliche Seite ist das eine, die Auswirkung auf die Gesellschaft und auf die Einstellungen der Menschen ist das andere.
Auf die beste Alternative zu diesem Weg, an dessen Ende eine neue Form von Euthanasie stehen könnte, wies die Herbstvollversammlung des Diözesanrates hin: eine gute palliativmedizinische Versorgung und eine menschenwürdige Begleitung in einem Hospiz.
Lesen Sie hier den Bericht auf der Seite des Caritasverbandes für die Diözese Augsburg über den zweiten, thematischen Teil der Tagung.
Roswitha Mitulla berichtet vom zweiten Teil der Tagung: „Organisierte Sterbehilfe nicht erlauben - Winfried Hardinghaus stellte fünf Voraussetzungen für gutes Sterben vor“
Gerhard Buck berichtet vom ersten Teil der Tagung: "Diözesanrat. Menschen vor Immobilien - Generalvikar würdigt hohen kirchlichen Einsatz für Sterbende und Flüchtlinge"
Hier der Bericht des Generalvikars im Wortlaut:
Hier der Bericht der Vorsitzenden im Wortlaut: