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Wichtiges
Dispens von der Sonntagspflicht gilt weiterhin

Sonntagsmesse wieder möglich, aber nicht verpflichtend

10.05.2020

Seit vergangenen Montag können die Gläubigen im Bistum Augsburg wieder öffentliche heilige Messen besuchen. Das ist für viele ein Grund zu großer Freude, haben sie doch die "analog" mitgefeierten Messen sehr vermisst und nur "digital" an Eucharistiefeiern teilgenommen.

Für katholische Gläubige gilt normalerweise: "Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Meßfeier verpflichtet" (c. 1247 CIC). Die aufgrund der Pandemie ausgesprochene Dispens von der Sonntagspflicht für die sich auf dem Gebiet des Bistums Augsburg befindlichen katholischen Gläubigigen gilt jedoch wegen der andauernden Pandemie und aufgrund der reduzierten Möglichkeit zur Mitfeier der Sonntagsgottesdienste weiterhin. So heißt es im Schreiben des Apostolischen Administrators Dr. Bertram Meier v. 29.04.2020: "Dies bedeutet, dass ich gem. can. 1247 in Verb. mit can. 90 §1 CIC auch weiterhin die Gläubigen unseres Bistums von der Sonntagspflicht, die heilige Messe zu besuchen, entbinde und empfehle ggf. die entsprechenden Übertragungen von Gottesdiensten in den Medien zu nutzen."

Hier die entsprechende Meldung und der Brief des Apostolischen Administrators.

pcd