Symposium zur Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre
25 Jahre ist es her, dass Vertreter des Päpstlichen Rates für die Einheit der Christen und des Lutherischen Weltbundes in der Augsburger St. Annakirche einen Meilenstein auf dem Weg zur Einheit der Christen unterzeichneten. Anlässlich dieses Jubiläums kamen am 30. und 31. Oktober zahlreiche Gläubige unterschiedlichster Konfessionen zu einem Symposium im Haus Sankt Ulrich zusammen. Dabei ging es vor allem um das Verständnis der Sakramente und die Bedeutung des kirchlichen Amtes.
Anlässlich des 25. Jahrestages der Unterzeichnung der „Gemeinsamen Erklärung zur Rechtfertigungslehre“ (GER) fand im Augsburger Haus Sankt Ulrich auf Einladung des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik in Kooperation mit dem Evangelischen Stadtdekanat und dem Bistum Augsburg vom 30. bis 31. Oktober ein Symposium statt. Der Titel lautete: „Auf dem Weg zu einer neuen ,Gemeinsamen Erklärung?‘“
Bischof Bertram blickt nach vorne
In seinem Grußwort zu Beginn erinnerte Bischof Bertram daran, dass vor 25 Jahren erkannt worden sei, dass die „kirchentrennenden Differenzen in der Mitte des christlichen Glaubens besser als unterschiedliche Akzentsetzungen verstanden werden können“. Mit Blick auf den 500. Jahrestag der Confessio Augustana hoffe er wiederum auf eine Gemeinsame Erklärung zu den Themen Kirche, Amt und Sakramente. Das Symposium selbst solle geprägt sein vom „dankbaren Blick zurück, auf das, was vor 25 Jahren hier in Augsburg geschehen ist“ und darauf aufbauend von „jenen Fragen, in denen noch Unterschiede zwischen unseren Kirchen bestehen“. Gemeinsam wolle man voranschreiten in der Hoffnung auf das Wirken des Heiligen Geistes und im Wissen darum, „dass unsere Arbeit dem Auftrag Christi entspricht: ,Alle sollen eins sein‘“.
Vortrag und Antwort
In seinem Vortrag ging der evangelische Theologe Prof. Dr. Bernd Oberdorfer von der Uni Augsburg darauf ein, dass es auch hinsichtlich der Sakramente bereits Ansätze zur Einigung gäbe. Gerade Taufe und Eucharistie würden Konsequenzen fürs tatsächliche Leben haben. Die GER sei hier als Suchauftrag mit einer positiven Erwartungshaltung zu verstehen. Gerade die wechselseitige Anerkennung der Taufe biete eine Grundlage, auf der auch ekklesiologisch Fortschritte erzielt werden könnten. Protestanten könnten es hinsichtlich der Eucharistie als katholische „Partikulartradition“ verstehen, wenn Katholiken nur das gewandelte Brot, in der Regel aber nicht das Blut Christi empfangen würden. Eng verbunden mit diesen beiden Sakramenten sei auch die Frage nach der Weihe und dem geistlichen Stand.
Prof. Dr. Christian Stoll vom Johann-Adam-Möhler-Institut in Paderborn betonte anschließend, dass bei all den Dialogforen immer klar sein sollte, wer eigentlich die jeweilige Konfession repräsentiere und für das Lehramt Sorge trage. Auf katholischer Seite sei zwischen dem Konzil von Trient (1545-1563) und dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) ein Wandel im Hinblick auf das Verständnis von Kirche und Sakramente eingetreten. So sei es erst im 20. Jahrhundert zu einer Betonung der Sakramentalität der Kirche als solche gekommen. Die Weitergabe des Heils sei aber immer menschlicher und göttlicher Prozess zugleich.
Prof. Dr. Ulrike Schuler von der methodistischen Hochschule in Reutlingen ging dann wiederum darauf ein, dass ihre Kirche zwischen den beiden anderen Konfessionen auch eine Vermittlerposition einnehme. Gleichwohl bestehe hinsichtlich der Taufe der Unterschied, dass diese bei den Methodisten für die Kirchenmitgliedschaft nicht relevant sei. Das eigene Lehramt sei geprägt von Schrift, Tradition, Vernunft und Erfahrung.
Hintergrund zur Rechtfertigungslehre
Die sogenannte Rechtfertigungslehre dreht sich um die Tatsache, dass die Menschen dem Anspruch Gottes nicht gerecht werden können. Die katholische Kirche betonte daher, dass gute Werke eine entscheidende Rolle spielen würden. Frömmigkeitsübungen, Spenden und die Beichtpraxis waren und sind daher relevant. In der Reformationszeit entschieden sich die Theologen der neuen Konfession, geprägt durch den Ablasshandel, für eine andere Denkrichtung. Sie betonten, dass der Mensch ganz auf Gott vertrauen müsse und allein durch Gnade und Glauben gerecht werden könne. Die göttliche Gnade schließt demnach aber menschliches Mitwirken aus.
Am 31. Oktober 1999 kamen dann in Augsburg, der Stadt der Confessio Augustana, beide Seiten zur Unterzeichnung einer gemeinsamen Erklärung zusammen. Dabei wurde feierlich bekundet, dass die gegenseitigen Lehrverurteilungen der Vergangenheit zurückgenommen werden. Auf katholischer Seite unterschrieben Kardinal Edward Idris Cassidy und Bischof Walter Kasper, auf evangelischer der Präsident des Lutherischen Weltbundes Christian Krause und Generalsekretär Ishmael Noko. 2006 trat die Methodistische Kirche der Erklärung bei, 2017 die Weltgemeinschaft Reformierter Kirche sowie die Anglikanische Gemeinschaft.
Anlässlich dieses Jahrtages kamen Gläubige unterschiedlichster Konfessionen zu einem Vespergebet in der St. Annakirche zusammen.