Tragen von Masken für Kinder in den Gottesdiensten
Kinder unter 15 Jahren sind ausgenommen vom den FFP2-Maskenpflicht; für diese gilt nur die Pflicht zum Tragen einer tauglichen Mund-Nasen-Bedeckung. Kinder bis zum 6. Lebensjahr müssen auch im Gottesdienst keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Für alle anderen Gottesdienstteilnehmer/-innen besteht FFP2-Maskenpflicht.