Voraussetzung für die Teilnahme am Gottesdienst
Voraussetzung für die Teilnahme an Gottesdiensten ist, dass die Teilnehmer/-innen keine unspezifische Allgemeinsymptome, Fieber oder Atemwegsprobleme haben.
Es gelten neue Infektionsschutzmaßnahmen für unsere Gottesdienste:
Die Gottesdienste werden ohne die 3G-Regel gehalten. Es entfällt die Maskenpflicht für alle Teilnehmer/-innen sobald sie Ihren festen Platz in der Kirche eingenommen haben. Beim Gang zum Platz sowie beim Kommunionempfang bleibt es bei der Maskenpflicht. Es genügen medizinische Masken, die FFP2-Pflicht entfällt. Für den Gottesdienst gilt die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m zwischen Personen die nicht dem gleichen Hausstand angehören sowie die Festlegung und Einhaltung einer Höchstteilnehmerzahl, wie bisher. Bis auf weiteres ist eine Anmeldung im Pfarrbüro nicht notwendig.