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Wichtiges
Stellungnahme des Vorsitzenden Helmut Mangold zum Kruzifix-Urteil des EGMR

Europa schützt christliche Symbole

12.06.2024

In einer fast einstimmig angenommenen Entscheidung hat gestern die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte den Antrag einer italienischen Mutter und ihrer beiden volljährigen Söhne zurückgewiesen, in dem das Anbringen eines Kreuzes in einem Klassenzimmer als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bezeichnet wurde.

Das Urteil ist umso wichtiger, da eine Kleine Kammer des gleichen Gerichtshofs vor eineinhalb Jahren der Klägerin Recht gegeben hatte. Gegen dieses Urteil hatte daraufhin der italienische Staat Einspruch eingelegt.

Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg begrüßt das jetzige Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, das auch eine dezente Korrektur des Kruzifixurteils des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 1995 darstellt. Das neue Urteil macht deutlich, dass ein Kreuz in einem Klassenzimmer nicht gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte insgesamt verstößt.

Ein Kreuz ist ein Zeichen der Liebe und der Versöhnung und eine Aufforderung an uns, den Weg der Liebe und Versöhnung kontinuierlich zu gehen. Gerade die zweitausendjährige Geschichte des christlichen Abendlandes zeigt deutlich, dass die Werte, die heute unsere freiheitliche und letztlich solidarische Gesellschaft prägen, aus der Tradition des Kreuzes entstanden sind. Das Kreuz ist deshalb weit über die christlichen Kirchen hinaus ein Symbol, das für unsere christlich abendländischen Werte steht und das ein steter Hinweis ist, diese Werte zu pflegen, nach ihnen zu leben und sie an die nächste Generation weiterzugeben.

Wir hoffen sehr, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofes in unserem Land ein vertieftes Nachdenken über ein Wertebewusstsein anregt, das mit dem Symbol des christlichen Kreuzes verbunden ist.

Augsburg, 19. März 2011

Helmut Mangold
Vorsitzender des Diözesanrates
der Katholiken im Bistum Augsburg