Soziale Ungerechtigkeit muss ausgeglichen werden!
Die Beschlüsse der Ampel-Koalition sind grundsätzlich eine positive Maßnahme, bringen aber nicht für alle Bevölkerungsteile eine Entlastung von den stark gestiegenen Energiekosten, sondern fördern im Gegenteil noch die soziale Ungerechtigkeit. Das Entlastungspaket sollte eigentlich denjenigen helfen, die es aufgrund gestiegener Preise und Inflation derzeit besonders schwer haben. Nur scheint ein Teil der Rentnerinnen und Rentner nicht ausreichend berücksichtigt worden zu sein.
Einkommensschwache Menschen leben am Existenzminimum und haben keine finanziellen Reserven, um die gestiegenen Kosten, die durch die Corona-Krise, die Inflation und die Energiepreiserhöhungen im Zuge des Ukraine-Kriegs entstanden sind, auszugleichen. Jede dieser Krisen stellt bereits für sich eine soziale Notlage für Einkommensarme dar, durch ihre Häufung können sie existenzbedrohend sein.
Menschen mit geringem Einkommen verbringen einen großen Teil ihrer Zeit in der eigenen Wohnung und können die gestiegenen Energiekosten für Strom und Heizung selbst durch Verbrauchsreduzierung nicht mehr kompensieren.
Da es eine hohe Dunkelziffer an Haushalten gibt, die keine Grundsicherungsleistungen beantragen (Quelle: DIW Berlin, Wochenbericht 49/2019, S. 909-917), erhalten diese keine Entlastung durch die Einmalzahlung von 200,00 €. Diese Haushalte verfügen in der Regel auch nicht über ein einkommenssteuerpflichtiges Erwerbseinkommen, daher profitieren sie nicht von der steuerlichen Energiepreispauschale von 300,00 €. Dieser Personenkreis besitzt oftmals kein eigenes Kfz und erfährt deshalb auch keine Entlastung durch den „Tankrabatt“.
Wir als Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg fordern daher nachdrücklich, auch diesen benachteiligten Personenkreis im Energiekostenentlastungspaket zu berücksichtigen. Dies kann durch ein „Energiegeld“ geschehen, das sich in der Höhe an der Energiepreispauschale von 300,00 € orientiert. Auch sollten die Menschen, die bereits Sozialleistungen beziehen, das Energiegeld in entsprechender Höhe erhalten, gleicht es doch höhere Strompreise und gestiegene Energiekosten für die Lebensmittelproduktion aus, die aus dem Regelsatz bestritten werden müssen.