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PID-Gesetzgebung: Weihbischof Anton Losinger kritisiert Entscheidung des Bundestages

Karlsruhe als letzte Möglichkeit?

03.08.2011

Augsburg – Der Augsburger Weihbischof Anton Losinger kritisiert im Bayernkurier die Entscheidung des Deutschen Bundestags, die Präimplantationsdiagnostik (PID) weitgehend zuzulassen. Bei der PID werden menschliche Embryonen auf genetische Schäden untersucht und gegebenenfalls abgetötet. Das sei „eine permanente Erosion, die das Lebensrecht in unserem Land in seiner Substanz unterspült“.

Nun könne eine bestimmte genetische Krankheit ausreichend sein, um menschliches Leben zu töten. „Wo sind die Grenzen? Was geschieht am anderen Ende des Lebensbogens? Eugenik? Aktive Sterbehilfe? Euthanasie?“, fragt Losinger.

Der Weihbischof fordert deshalb „gründliches Nachdenken“ darüber, ob die Vereinbarkeit der PID-Gesetzgebung mit dem in der Verfassung garantierten Lebensschutz nicht vor dem Bundesverfassungsgericht geprüft werden sollte

Ausgabe: Bayernkurier, Jahrgang 62, Nr. 30, 30. Juli 2011