Appell der Diözesanratsvorsitzenden an die C-Parteien
In einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der C-Parteien appellierte Diözesanratsvorsitzende Hildegard Schütz, einer Wahl von Frau Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin am 11. Juli 2025 entschieden entgegenzutreten. „Vorgeburtlicher Lebensschutz ist im Grundgesetz Artikel 1 verankert und muss es weiterhin bleiben. Wer über unsere Verfassung im Staatsdienst richterlich wachen soll, muss auch die zugrundeliegenden Werte der menschlichen Würde uneingeschränkt bejahen“, so ihre Erläuterung. Gerade die Abgeordneten der Parteien mit christlicher Prägung seien dazu aufgerufen, ihrer Verantwortung für den Lebensschutz gerecht zu werden, betonte Schütz.