Menü
Wichtiges

Pastorale Laiengremien in der Diözese Augsburg - Die neuen Satzungen sind unterschrieben, gedruckt und versandfertig

Generalvikar Harald Heinrich und Diözesanratsvorsitzender Helmut Mangold mit den neuen Satzungen
Generalvikar Harald Heinrich und Diözesanratsvorsitzender Helmut Mangold mit den neuen Satzungen
15.07.2013

Es ist so weit: Die neuen Satzungen für die Gremien Pfarrgemeinderat und Pastoralrat der Pfarreiengemeinschaft liegen frischgedruckt vor. Im Wesentlichen erstellt von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Domdekan Dr. Bertram Meier, bestehend aus Vertretern so gut wie aller relevanten Bereiche und Gremien der Diözese, waren sie am 21. Juni 2013 von Bischof Dr. Konrad Zdarsa in Kraft gesetzt worden. Die neuen Regeln für die Mitarbeit der Laien waren durch die vom Bischof vorgegebenen Regelungen zur Pastoralen Raumplanung 2025 nötig geworden.

In seinem Vorwort weist der Augsburger Ortsordinarius darauf hin, dass kirchliche Satzungen kein Selbstzweck sind: „Sie sind Regelwerke, Rahmenordnungen, um einem einzigen Ziel zu dienen: den Auftrag der Kirche zu realisieren. Den Auftrag der Kirche, das „,allumfassende Sakrament des Heiles‘ zu sein, welches das Geheimnis der Liebe Gottes zu den Menschen zugleich offenbart und verwirklicht“.

Es gibt nun also neben dem „Statut für die Pfarreiengemeinschaft als Seelsorgeeinheit in der Diözese Augsburg – Der Pastoralrat als Organ der Pfarreiengemeinschaft“ zwei verschiedene Satzungen für die Pfarrgemeinderäte: eine für den Normalfall des Pfarrgemeinderats in einer Pfarreiengemeinschaft mit mehreren Pfarrgemeinderäten (A), und eine für die Sonderfälle von gemeinsamen Pfarrgemeinderäten oder des Pfarrgemeinderats in einer Einzelpfarrei (B). Angehängt ist die Wahlordnung für den Pfarrgemeinderat.

Die Satzungen sind vom Diözesanrat in seiner außerordentlichen Vollversammlung am 7. Juni 2013 zustimmend zur Kenntnis genommen und auch vom Priesterrat einstimmig angenommen worden. Sie werden in den nächsten Tagen an alle Pfarrgemeinderatsvorsitzenden in 10-facher Ausfertigung verschickt, denn am 14. Februar 2014 sind Pfarrgemeinderatswahlen.

Weitere Informationen auf der Bistums-Homepage finden Sie hier.

Die neuen Satzungen finden Sie unter der Rubrik "Satzungen".