Positive Reaktionen auf Kruzifix-Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
Augsburg (pba). Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zugunsten von Kruzifixen in Klassenzimmern wird im Bistum Augsburg und darüber hinaus begrüßt. In einer fast einstimmig angenommenen Entscheidung hatte am Freitag die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte den Antrag einer italienischen Mutter und ihrer beiden volljährigen Söhne zurückgewiesen, in dem das Anbringen eines Kreuzes in einem Klassenzimmer als Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention bezeichnet wurde.
Der Diözesanrat der Katholiken im Bistum Augsburg begrüßt das jetzige Urteil, das auch eine dezente Korrektur des Kruzifixurteils des deutschen Bundesverfassungsgerichts von 1995 darstellt.
„Das neue Urteil macht deutlich, dass ein Kreuz in einem Klassenzimmer nicht gegen die Religionsfreiheit und die Menschenrechte insgesamt verstößt“, sagte der Vorsitzende des Diözesanrates der Katholiken im Bistum Augsburg, Helmut Mangold. Die zweitausendjährige Geschichte des christlichen Abendlandes zeige deutlich, dass die Werte, die heute die freiheitliche und letztlich solidarische Gesellschaft prägen, aus der Tradition des Kreuzes entstanden seien. Das Kreuz sei deshalb weit über die christlichen Kirchen hinaus ein Symbol, das für unsere christlich abendländischen Werte steht und das ein steter Hinweis ist, diese Werte zu pflegen, nach ihnen zu leben und sie an die nächste Generation weiterzugeben.
Auch der Vatikan lobte die Entscheidung der Richter. "Es handelt sich um ein wichtiges Urteil, dass Geschichte machen wird", sagte Vatikanpressesprecher Federico Lombardi in Rom. "Die Entscheidung erkennt an, dass die Menschenrechtskultur nicht in einen Widerspruch mit den religiösen Fundamenten der europäischen Zivilisation gestellt werden darf", sagte Lombardi.