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Wichtiges
Kirchliches Arbeitsrecht

Ein grundlegender Perspektivwechsel: Neuregelung tritt zum neuen Jahr in Kraft

20.12.2022

Das Bistum Augsburg setzt zum Jahreswechsel die neue Grundordnung des kirchlichen Dienstes in Kraft. „So wird es zum 1. Januar 2023 ein neues Diözesangesetz geben, das vor allem auch den Dienstgeber in die Pflicht nimmt“, kündigte Bischof Dr. Bertram Meier an diesem Montag bei der Adventsfeier des Bischöflichen Ordinariats vor Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an. Das sei ein grundlegender Perspektivwechsel: Statt Loyalitätspflichten des Beschäftigten gegenüber der Kirche würden mehr die Verpflichtungen des Dienstgebers gegenüber den Beschäftigten definiert, so Bischof Bertram in der Basilika St. Ulrich und Afra.

Einrichtungen sollten ihre Katholizität nicht mehr daraus ziehen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Moralanforderungen der Kirche auch im Privatleben genügten. Für den Bischof sei dies verständlich, denn Moral lasse sich nicht mit Rechtsmitteln durchsetzen. Gleichzeitig stellte er die Frage nach dem Profil der Kirche. „Kirchliche Einrichtungen sind dann kirchlich, wenn ein besonderer Geist für die Verwirklichung der Ziele des Evangeliums herrscht. Wer an diesen Zielen mitwirken will, soll es auch können.“

Das neue Arbeitsrecht wirke zunächst als Erleichterung und Entlastung. Es nehme zweifellos Druck aus dem Kessel, betonte der Bischof. Doch zugleich seien die Veränderungen Herausforderung und Verpflichtung: „Wir alle werden an das große Wort erinnert, das uns als Dienstgeber und Dienstnehmer miteinander verbindet: Dienstgemeinschaft. Wir stehen gemeinsam im Dienst für Gott und Mensch. Sonst hat Kirche keinen Sinn, sonst können wir den Laden schließen, weil wir nur eine Firma sind“.

Eine Kurzzusammenfassung, was er genau darunter versteht, lieferte der Bischof mit Blick auf den Propheten Jesaja sowie die aktuelle kirchliche, gesellschaftliche und persönliche Situation gleich mit: „Straßen bauen oder Wege ebnen in einem schwierigen Gelände, wo tiefe Täler trennen und hohe Berge im Weg stehen, wo es schwierig ist und mühsam, vorwärts zu kommen, wo die Gefahr groß ist, dass man sich verirrt, und wo man nie sicher ist, ob man das Ziel, zu dem man kommen möchte, je erreichen kann.“ Umso tröstlicher sei es, dass die erste Initiative von Gott ausgehe und er uns in seinen Dienst nehme. „Gottes Straßenmeisterei ist Seine Kirche. Wir sind Gottes Straßenarbeiter, engagiert als Wegbereiter für den Herrn.“

Die deutschen Bischöfe hatten die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts Ende November bei einer Sitzung des Ständigen Rats beschlossen. Die Neuregelung betrifft bundesweit rund 800.000 Menschen, die für Kirche und Caritas arbeiten. Die Neufassung war zunächst nur eine Empfehlung an die Bistümer. Umsetzen muss sie jeder einzelne Ortsbischof, damit sie Rechtswirksamkeit entfaltet. Sie löst die Grundordnung vom 27. April 2015 ab, die nach einigen Jahren einer Evaluation unterzogen wurde. Die Artikel der Grundordnung bilden die rechtliche Grundlage der Arbeitsverfassung der katholischen Kirche in Deutschland.

Die beiden verabschiedeten Texte „Grundordnung des kirchlichen Dienstes“ und die „Bischöflichen Erläuterungen zum kirchlichen Dienst“ vom 22. November 2022.