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Wichtiges

100 Jahre Bischöfliche Finanzkammer

 

Ein Jahrhundert Bischöfliche Finanzkammer ist für Bischof Dr. Bertram Meier ein Zeichen dafür, dass sie sich als Behörde bewährt habe, auch weil sie sich veränderten und neuen Aufgabenfeldern bis heute stelle. Und Grund genug, an diesem Freitagvormittag bei einem Festgottesdienst im Hohen Dom mit anschließendem Festakt im Foyer des Verwaltungsgebäudes am Hafnerberg gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern voll Dankbarkeit auf diese Zeit zurückzublicken. Bischof Bertram dankte den mehr als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, „die unserer BFK ihr Gesicht geben“. (Bildergalerie)

In seiner Festpredigt richtete Bischof Bertram seinen Blick aber nicht nur zurück, sondern machte deutlich, was er sich von der Finanzkammer heute und in Zukunft zum Wohl des Bistums erwarte. Neben dem professionellen Handeln, das auch in der freien Wirtschaft gefragt sei, seien für ihn Loyalität und Empathie grundlegend für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die Letztverantwortung des Bischofs auch in wirtschaftlichen Belangen dürfe zwar nicht aus dem Blick geraten, doch jeder in der BFK Beschäftigte trage hierfür eine besondere Verantwortung und Treuepflicht.

„Im Kern geht es darum, das kirchlich Gewünschte und Priorisierte in die finanzielle Dimension zu übersetzen. (…) Der verantwortliche Umgang mit dem Geld unserer Gläubigen muss in einer langfristigen Perspektive gesehen werden.“ Dabei sei die Priorisierung von Ausgaben eine Kunst, die in den kommenden, von Demografie und Austritten beeinflussten Jahren noch drängender werde, bekräftigte der Bischof. „Wir dürfen die Augen nicht vor den laufenden Entwicklungen verschließen, damit die Kirche ihr Kerngeschäft und Verpflichtungen sowohl gegenüber ihren Mitarbeitern als auch gegenüber dem Staat erfüllen kann.“

Loyalität beruhe auf Gegenseitigkeit und schließe Transparenz und Nachvollziehbarkeit kirchlicher Finanzen ein: eine Forderung, der sich die BFK Augsburg schon frühzeitig gestellt habe, so Bischof Bertram. Zugleich wünsche er sich kirchliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als „lebendige Visitenkarten der Kirche von Augsburg, die sich durch geistige Beweglichkeit, Aufmerksamkeit und Einfühlungsvermögen auszeichnen“. Das müsse ins Portfolio unseres Auftretens gehören und sei keine Beschreibung für den „Zweiten Sieger“.

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Zum Ende seiner Predigt erinnerte Bischof Bertram noch einmal an seine Worte, die er den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bereits beim Adventsgottesdienst im vergangenen Jahr ins Stammbuch geschrieben hatte: „Kirche wird oft wahrgenommen als seelenloser Apparat, doch ich sehe sie anders: als Werkzeug lebendiger Seelsorge. (…) Für mich steht die Seelsorge ganz oben. Sie hat absolute Vorfahrt. Die Kirche von Augsburg ist kein profitorientiertes Unternehmen. Unsere Investitionen müssen korrekt und koscher sein, aber unsere erste Frage ist nicht: Was springt finanziell raus? Sondern wo und wie machen wir dem Evangelium den Hof?“

In seinem Festvortrag skizzierte Bistumshistoriker Domkapitular Dr. Thomas Groll die Umstände, die im Jahr 1922 zur Errichtung der Bischöflichen Finanzkammer Augsburg durch Bischof Maximilian von Lingg (1842-1930) führten. Mit Wirkung zum 1. Mai dieses Jahres ernannte der Augsburger Bischof mit Pfarrer Joseph Steiner (1876-1925) den ersten Bischöflichen Finanzdirektor. Die ihm zugeordnete Behörde trug den Namen „Bischöfliches Finanzamt“. Bis dahin lag die Finanzverwaltung des Bistums Augsburg jeweils bei verschiedenen Vertretern.

Dr. Groll spannte in dem Vortrag, der in der veröffentlichten Festschrift abgedruckt ist, den Bogen von „Errichtung und Aufbau“ über die Wachstumsjahre der Weimarer Republik, zeichnete die Schwierigkeiten während der Zeit des Nationalsozialismus nach, beschrieb die Neuordnung nach dem Zweiten Weltkrieg und schildete die neuen Herausforderungen und die Strukturen der zur BFK gehörenden Bereiche bis in die Gegenwart.

Vieles hat sich im Laufe der Jahrzehnte verändert, vor allem die Professionalisierung und verstärkte Mitarbeit von Laien in den drei Gebieten Wirtschaft, Recht und Bauwesen, doch die Aufgabe der Bischöflichen Finanzkammer sei die gleiche geblieben wie vor 100 Jahren, resümierte der Bistumshistoriker: „Die Pastoral vor Ort zu unterstützen.“ Und er fügte abschließend hinzu: „Möge diese Dienstleistung, die die Finanzkammer für den Bischof, sein Ordinariat, die Pfarreien und zahlreiche kirchliche Einrichtungen erbringt, auch zukünftig selbstverständlich sein!“

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Die Bischöfliche Finanzkammer verfolgt seit ihrer Errichtung das Ziel, das diözesane Finanzwesen im Auftrag und Einvernehmen mit dem Bischof zu vollziehen und zu gestalten. Hierzu gehören die Erhebung der Kirchensteuer, die Aufstellung und der Vollzug des beschlossenen Diözesanhaushalts, die Rechnungslegung, die Besoldung der Priester, die Vergütung der weltlichen Diözesanmitarbeiterinnen und -mitarbeiter und die rechtliche Beratung der Diözese Augsburg sowie der örtlichen Kirchen- und Pfründestiftungen. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die Wahrnehmung der (Stiftungs-)Aufsicht über die zahlreichen kirchlichen Stiftungen in den rund 1.000 Kirchengemeinden (Pfarreien) des Bistums sowie über alle weiteren diözesanen Rechtsträger, die unter der Letztverantwortung des Bischofs stehen. Ihre primäre Aufgabe als kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde sieht die BFK in der Beratung und Förderung sowie dem Schutz der kirchlichen Rechtsträger.