Kirchenverwaltung wählen am 24. November
Augsburg (pba). Nach sechs Jahren ist es jetzt wieder soweit: Hunderttausende Katholikinnen und Katholiken im Bistum Augsburg sind an diesem Sonntag in ihren Pfarreien dazu aufgerufen, ihre Kirchenverwaltungen zu wählen. In diesem wichtigen Gremium werden die Weichen für das kirchliche Wirken vor Ort gestellt. Für den Generalvikar des Bischofs von Augsburg, Monsignore Dr. Wolfgang Hacker, ist eine aktive Teilnahme der Kirchenmitglieder an der Wahl nicht nur wünschenswert, sondern geradezu notwendig für ein starkes demokratisches Votum aus der Pfarrei.
Wählen dürfen alle Katholikinnen und Katholiken, die am Wahltag das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Die Wahlberechtigung erstreckt sich auf das Gebiet der Pfarrgemeinde des Hauptwohnsitzes. Die neue Kirchenverwaltung wird für einen Zeitraum von sechs Jahren gewählt.
„Die Arbeit einer Pfarrgemeinde kann nur funktionieren, wenn sie personell und finanziell gut aufgestellt ist", betont Generalvikar Dr. Wolfgang Hacker. Die Kirchenverwaltungen seien dabei fast wie der „Maschinenraum“ einer Gemeinde, da die hier getroffenen Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die weitere pastorale Arbeit der Haupt- und Ehrenamtlichen vor Ort seien.
„Es ist wichtig, dass diese wichtigen Entscheidungsgremien auch demokratisch legitimiert werden“, so der Generalvikar. In den Kirchenverwaltungen würden Entscheidungen gefällt, die die Arbeit einer Kirchengemeinde vor Ort für Jahrzehnte hin prägen und verändern könnten. „Ich kann daher alle volljährigen Katholiken im Bistum nur dazu ermuntern, am 24. November von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Lassen Sie die Haupt- und Ehrenamtlichen in Ihrer Gemeinde nicht allein! Mit Ihrer Stimme zeigen Sie, dass es Ihnen Ernst ist mit dem kirchlichen Wirken vor Ort – eine Arbeit, die nicht vom Pfarrer alleine bestimmt werden darf oder soll, sondern die in Bayern durch demokratisch gewählte Gremien ermöglicht wird!“
In den Pfarreien treten in erster Linie die jeweiligen Kirchenstiftungen in Erscheinung, die mit ihrem Vermögen der Erfüllung der pfarrlichen Bedürfnisse dienen. Die Kirchenverwaltung ist das gewählte Gremium dieser Stiftungen und hat gemeinsam mit dem Pfarrer die alleinige Entscheidungsgewalt darüber, wie dieses Vermögen einzusetzen ist. Dazu gehören neben kleineren Fragen zur Durchführung von Pfarrfesten oder der Anschaffung von neuen Ministrantengewändern auch die ganz großen, etwa im Zusammenhang mit Kirchensanierungen oder auch Personalentscheidungen.
Gemeinsam mit dem Pfarrgemeinderat, der den Pfarrer in seiner seelsorglichen Arbeit berät und unterstützt, werden damit auch die großen Zukunftsentscheidungen einer Pfarrei gefällt. „Die Bedeutung einer durch die Kirchenverwaltung sauber und gewissenhaft geführten Stiftungsarbeit ist insofern nicht zu unterschätzen“, so Monsignore Walter Merkt, Bischofsvikar für wirtschaftliche Angelegenheiten.
Mehr Informationen rund um das Thema gibt es unter www.kirchenverwaltungswahlen.de.