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Wichtiges
Vollversammlung des Diözesanrates

Kritik am Bischof? - U P D A T E

16.04.2018

Entgegen einer anderslautenden Überschrift in der Augsburger Allgemeinen vom Montag, 16. April 2018, Seite 12, hat der Diözesanrat keineswegs Bischof Zdarsa kritisiert. Richtig ist vielmehr, dass es auf der Vollversammlung des Diözesanrats zwei kritische Wortmeldungen zu dem Brief von sieben Bischöfen, darunter Bischof Dr. Konrad Zdarsa, an den Vatikan gegeben hat, die von Domdekan Dr. Bertram Meier und von Diözesanratsvorsitzender Hildegard Schütz beantwortet wurden. Aus diesem Vorgang lässt sich weder eine Kritik des Diözesanrats im Ganzen noch eine Kritik der Diözesanratsvorsitzenden am Vorgehen von Bischof Dr. Konrad Zdarsa ableiten.

Die Diözesanratsvorsitzende Hildegard Schütz hat in ihrer Antwort für die Situation konfessionsverschiedener Ehepaare beim gemeinsamen Besuch der katholischen Messe Verständnis gezeigt. Sie hat betont, dass sie persönlich der Auffassung ist, dass es eine pastorale und spirituelle Not konfessionsverschiedener Ehepaare gibt, wenn sie gemeinsam den Gottesdienst besuchen und die Kommunion empfangen wollen. Schütz zeigte sich überzeugt, dass es auch in diesem Bereich Einzelfallentscheidungen geben wird und geben muss, die dann die Priester in den Gemeinden treffen müssen. Darüber werde es wohl auch noch eine Diskussion im Diözesanrat geben.

 

Worum geht es?

Aber worum geht es eigentlich genau bei den Differenzen in der Bischofskonferenz, was hat den Brief nach Rom motiviert? Wir erläutern im Folgenden die Sachlage, wie sie sinngemäß Prälat Dr. Bertram Meier, seit 15. April 2018 Bischöflicher Beauftragter für den Diözesanrat, auf der Frühjahrsvollversammlung dargelegt hat:

  • Demnach gibt es seitens der katholischen Kirche zwei Grundprinzipien für den Kommunionempfang unter konfessioneller Hinsicht, Prälat Dr. Meier sprach von zwei Prinzipien:
    - Erstens gibt es die Faustregel, dass ein Christ da zur Kommunion bzw. zum Abendmahl geht, wo er kirchlich 
      dazugehört.
    - Zweitens kann im Falle einer „schwerwiegenden geistlichen Not“ bzw. eines „schwerwiegenden geistlichen 
      Bedürfnisses „und einer Bejahung des katholischen Eucharistieglaubens, wenn ein Geistlicher der eigenen 
      Konfession nicht erreichbar ist, auch in der katholischen Kirche die Kommunion empfangen werden.

    Das erste Prinzip ist lehrmäßiger, also doktrineller Art. Das zweite Prinzip ist ein pastorales, dort kommt also
    ein individueller, situationsbedingter Aspekt hinzu.

 

  • In der Deutschen Bischofskonferenz wurde nun eine Orientierungshilfe für die Seelsorger vorgelegt, die es ermöglichen kann, dass der evangelische Ehepartner bei einem gemeinsamen Besuch der katholischen Messe die Eucharistie empfängt. Folgende Voraussetzungen für eine solche Einzelfallentscheidung des Priesters werden genannt:
    - Eine reifliche Prüfung in einem geistlichen Gespräch mit einem Seelsorger.  
    - Der geistliche Hunger nach dem gemeinsamen Empfang der Kommunion ist so drängend, dass es eine
      Gefährdung der Ehe und des Glaubens der Ehepartner nach sich ziehen kann, ihn nicht stillen zu dürfen.

    Es wird also gesagt, dass auf diese eben genannte Weise das zweite, pastorale Prinzip, nämlich das „schwerwiegende geistliche Bedürfnis“ im Einzelfall aus dem gemeinsamen Eheleben in einer konfessionsverschiedenen Ehe entstehen kann.

 

  • Eine Minderheit in der Deutschen Bischofskonferenz, sieben Bischöfe, zu denen auch Bischof Dr. Konrad Zdarsa gehört, ist sich da nicht so sicher und hat deshalb eine theologische Klärung durch den Vatikan erbeten.  
    - Das ist an sich kein unüblicher oder gar ungebührlicher Vorgang.  
    - Jeder Christ und jede Christin hat das Recht, sich in einer unklaren Situation an den Papst zu wenden.

    Eine solche Nachfrage ist gut und ihr Ergebnis bleibt abzuwarten.