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Personalia

Neubesetzung der Leitung für die Pfarreiengemeinschaft Memmingen

23.02.2022

Augsburg (pba). Mit Schreiben vom 27. Januar 2022 hat die Kongregation für die Glaubenslehre (Rom/Vatikan) den Bischof von Augsburg bevollmächtigt, im Namen und Auftrag derselben Kongregation für die Glaubenslehre gegen einen wegen des Verdachts sexueller Grenzüberschreitungen freigestellten Geistlichen aus Memmingen (Bistum Augsburg) einen kirchlichen Strafprozess auf dem Gerichtsweg in erster Instanz durchzuführen.

Kraft seiner ordentlichen Vollmacht könne der Bischof von Augsburg – so die Kongregation für die Glaubenslehre – das Gerichtspersonal außerhalb seines Diözesangerichts beauftragen. Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Aufgrund der zu erwartenden langen Dauer des kirchlichen Strafprozesses beabsichtigt der Bischof von Augsburg, die Leitung der Pfarreiengemeinschaft Memmingen zum 1. September 2022 neu zu besetzen.