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Wichtiges

Am 18. November 2012 sind Kirchenverwaltungswahlen

25.05.2012

Augsburg (pba). Am 18. November 2012 finden im Bistum Augsburg turnusgemäß die Kirchenverwaltungswahlen statt. Die Mitglieder der Kirchenverwaltungen werden für die Amtszeit vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2018 gewählt.

Als Organ der Pfarrei kommt den Kirchenverwaltungen hohe Bedeutung zu. Dies gilt auch vor dem Hintergrund der pastoralen Raumplanung 2025 des Bistums Augsburg, die eine schrittweise Zusammenfassung der Pfarreien in etwa 200 Pfarreiengemeinschaften vorsieht. Im Rahmen dieser fortschreitenden Kooperation kommt der Kirchenstiftung am Sitz der Pfarreiengemeinschaft in Verwaltungsangelegenheiten eine besondere Verantwortung zu.

Der Aufgabenbereich der Kirchenverwaltung vor Ort ist vielfältig. Er umfasst die rechtlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Angelegenheiten der Pfarrei. Darunter fallen beispielsweise die Verwaltung und Verwendung des Stiftungsvermögens und seiner Erträge, die Zuständigkeit für den Unterhalt der Kirche und der pfarrlichen Gebäude sowie die Beschlussfassung über Haushaltsplan und Jahresrechnung.

Bischof Dr. Konrad Zdarsa dankt den bisherigen und den künftigen Mitgliedern der Kirchenverwaltungen für ihre Bereitschaft zu diesem unverzichtbaren ehrenamtlichen Dienst.