Bistum Augsburg übernimmt novellierte Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts

Augsburg (pba). Das Bistum Augsburg wird die vor kurzem von den Bischöfen während der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands beschlossene Änderung der „Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse“ zum 1. August 2015 in Kraft setzen. „Wir folgen damit dem Mehrheitsbeschluss der Bischöfe", erklärt dazu Generalvikar Harald Heinrich.
Die novellierte Grundordnung sei in den vergangenen Tagen von der Hauptabteilungsleiterkonferenz, dem Domkapitel sowie dem Priesterrat ausführlich beraten worden. Dies sei Bischof Dr. Konrad Zdarsa ein Anliegen gewesen und von diesen Gremien sehr positiv aufgenommen worden, so der Generalvikar. „Bei den Beratungen herrschte großes Einvernehmen darüber, die veränderte Grundordnung zu übernehmen.“ Letztlich gehe es bei dieser Entscheidung um eine Abwägung zwischen der durchaus kontroversen Diskussion grundsätzlicher Fragen und dem Anliegen eines deutschlandweit einheitlichen kirchlichen Arbeitsrechts, habe Bischof Konrad vor den diözesanen Gremien verdeutlicht. Vor allem um dieser Einheitlichkeit des Arbeitsrechts willen gelte es, die Grundordnung auch für die Diözese Augsburg in Kraft zu setzen.
Zugleich betont Generalvikar Heinrich, dass es bei der veränderten Grundordnung darum gehe, dass die Kirche ihr Arbeitsrecht selbstständig im Rahmen der grundgesetzlich garantierten und auch von Gerichten bestätigten Freiheiten regelt. „Es geht hier also um Fragen des Arbeitsrechts, nicht um eine Neuformulierung oder auch Neubewertung moraltheologischer Fragen“, so Generalvikar Heinrich weiter. „Auch zukünftig erwartet die Kirche von ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie die Eigenart des kirchlichen Dienstes bejahen. Insbesondere bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die aufgrund einer Missio canonica tätig sind, wird das persönliche Lebenszeugnis im Sinne der katholischen Glaubens- und Sittenlehre erwartet.“
„Es geht bei der Novellierung um eine ganz zentrale Frage“, unterstreicht der Generalvikar: „Wollen wir mit unserem Angebot gerade auch in den Bereichen Caritas, Schule und Bildung wie bisher in der Breite unseres Bistums präsent bleiben?“ Daran gebe es im Bistum keinerlei Zweifel. Beispiele dafür seien etwa die rund 430 kirchlichen Kitas, die es im Bistum Augsburg gebe, oder das diözesane Schulwerk mit seinen knapp 20.000 Schülerinnen und Schülern. Die veränderte Grundordnung schaffe „eine gute und sinnvolle Grundlage, um weiterhin auch in der Fläche des Bistums präsent zu bleiben“. Sie böte hierfür auch den entsprechend notwendigen Spielraum. „Umso mehr müssen wir in der Zukunft aber auch das katholische Profil unserer Einrichtungen hochhalten und weiter schärfen. Dies bleibt eine Herausforderung für uns alle.“