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Weihbischof Losinger: „Der Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens muss möglichst früh gewählt werden.“

Vortrag: „Wann ist der Embryo ein Mensch?“

15.07.2010

Augsburg (pba). Bei einer Veranstaltung der Juristischen Gesellschaft Augsburg e.V. am 12. Juli 2010 zum Thema „Wann ist der Embryo ein Mensch?“, hat der Augsburger Weihbischof Dr. Dr. Anton Losinger, Mitglied im Deutschen Ethikrat, klargestellt: „Der Zeitpunkt des Beginns des menschlichen Lebens muss möglichst früh gewählt werden, also ab dem Zeitpunkt, bei dem die Möglichkeit zur Entwicklung zum menschlichen Leben gegeben ist. Dieser ist die Verbindung von Ei- und Samenzelle.“

Professor Henning Rosenau, Leiter des Instituts für Bio-, Gesundheits- und Medizinrecht an der Universität Augsburg, beantwortete die Frage nach dem Beginn des menschlichen Lebens von juristischer Seite aus. Er plädierte für einen späteren Zeitpunkt des Beginns des Lebens. „Ab der Nidation, das heißt ab dem Zeitpunkt der Einnistung der befruchteten Eizelle, geht der Embryo eine direkte Verbindung mit der Mutter ein und kann sich erst ab diesem Zeitpunkt zu einem lebensfähigen Menschen entwickeln“, sagte Professor Rosenau.

Weihbischof Losinger hatte bereits am 6. Juli 2010 das BGH-Urteil zur Präimplantationsdiagnostik (PID) kritisiert, die eine Selektion von gendefekten Embryonen ermögliche und daher der Menschenwürde und dem Instrumentalisierungsverbot, das auch das vorgeburtliche menschliche Leben schütze, widerspreche.