Notwendige Generalsanierung bald abgeschlossen
Augsburg (pba). Die umfangreichen Sanierungsarbeiten im Bischofshaus nähern sich dem Ende. Deshalb werden anknüpfend an die Pressekonferenz vom Januar 2022 folgende Informationen weitergegeben.
1. Begründung der Notwendigkeit der Gesamtmaßnahme
Bereits unmittelbar nach seiner Ernennung im Januar 2020 hatte Bischof Dr. Bertram Meier erklärt, aufgrund der geringen Entfernung seiner bisherigen Wohnung zum künftigen Amtssitz keinen Umzug ins bisherige Bischofswohnhaus zu planen. Das Gebäude Hoher Weg 18 sollte also als Amts- und Verwaltungsgebäude des Bischofs genutzt werden. Bereits eine erste Begehung ergab, dass hinsichtlich der Statik der Raumschale sowie der technischen Gebäudeausrüstung dringender Sanierungsbedarf besteht. Heizungsanlagen und Leitungssystem waren defekt bzw. zwingend überholungsbedürftig.
Insbesondere aufgrund zahlreicher verfaulter und geschädigter Auflagerpunkte der historischen Konstruktion des Dachstuhles sowie in großen Teilen auch der Holzbalkendecken über dem Erdgeschoss des sog. Westflügels und den daraus resultierenden statischen Gefährdungen war der Einzug des bischöflichen Sekretariatspersonals ebenso wenig zu verantworten wie ein zeitlicher Aufschub der Sanierungsarbeiten. Im gesamten Projektverlauf galt jedoch die Maxime „Bestandssubstanz maximal belassen und nur Notwendiges erneuern“.
Dabei bestätigte sich im Rückblick auf die durchgeführten Maßnahmen, dass die detaillierten Berechnungen der Sachverständigen, die ein Kostenvolumen von rd. 10 Mio. € ansetzten, in hohem Maße dem tatsächlichen Sanierungsbedarf entsprachen. Ebenso erwiesen sich die während der Voruntersuchungen erfolgten Annahmen zum desolaten Zustand der technischen Gebäudeausrüstung als völlig berechtigt. Denn sie stammte noch aus den 1980er Jahren.
Im Zuge der bauordnungsrechtlich notwendig gewordenen und beantragten behördlichen Baugenehmigung, die im Oktober 2021 erteilt wurde, erfolgten auch umfangreiche Brandschutzauflagen, die ebenfalls baulich umgesetzt werden mussten. Ferner waren im Hinblick auf den Energieverbrauch und die Nachhaltigkeit u.a. ein Austausch fast aller Fenster und mancher Türen geboten. Darüber hinaus mussten zwingend Auflagen aus den Anforderungen u.a. des Arbeitsschutzes an ein „modernes Arbeiten“ in einem denkmalgeschützten Objekt berücksichtigt werden.
2. Bauliche Randbedingungen
Die Randbedingungen, insbesondere in den Jahren 2022 und 2023, gestalteten sich erheblich schwieriger, als man es zum Zeitpunkt des Baubeginns Ende 2021/Anfang 2022 erwarten konnte. So war die Situation vor allem dadurch gekennzeichnet, dass es - unter obligatorischer Einhaltung des geltenden Vergaberechts - teilweise nur mit großem Aufwand möglich war, Firmen für die ausgeschriebenen Bauleistungen zu finden. Nicht zuletzt musste ein gegenüber den Vorjahren deutlich erhöhtes Baupreisniveau in Kauf genommen werden.
3. Gesamtergebnis der Generalsanierung
Im Ganzen konnte bei dem größtenteils denkmalgeschützten Projekt die komplette Haustechnik: Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro ersetzt werden, ohne die historische Substanz gestalterisch und denkmalpflegerisch zu beeinträchtigen. Der Dachstuhl und die sonstigen historischen Tragwerke wurden in vorbildlicher Weise generalsaniert und sind nun wieder voll tragfähig. Das gestalterische Gesamtergebnis ist in jeder Hinsicht als gelungen einzustufen.
4. Kosten/Kosteneinhaltung
Auftraggeber der Generalsanierung ist der Bischöfliche Stuhl, eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts. Die anfallenden Baukosten gehen daher nicht zu Lasten der Kirchensteuerzahler. Für das Sanierungsprojekt wurde ein Budget von 10,1 Mio Euro durch das zuständige Gremium, den Diözesanvermögensrat, bewilligt.
Aufgrund der unter Nr.2 bereits dargelegten widrigen Bedingungen musste im Laufe der Projektrealisierung eine stringente Kostensteuerung durchgeführt und auf die Hebung von Einsparpotenzialen geachtet werden. Vorbehaltlich der noch nicht erfolgten Schlussabrechnungen aller Gewerke, kann derzeit aber davon ausgegangen werden, dass die bewilligten Gesamtkosten nicht überschritten, sondern eingehalten werden.
5. Termine/Termineinhaltung
Gemäß dem in der Pressekonferenz im Januar 2022 vorgelegten Generalablaufplan war ein Einzugstermin ab Ende November 2023 vorgesehen. In einer kritischen Projektphase im Sommer und Herbst 2023 kam es zu massiven Verzögerungen von Schlüsselgewerken der Ausbauphase, so dass der Bezug bzw. die Nutzungs- und Inbetriebnahme des Gebäudes erst sukzessive ab Mitte Februar 2024 erfolgen konnte. Die feierliche Segnung der neuen Amtsräume durch Bischof Dr. Bertram Meier fand am gestrigen Dienstag statt.
6. Nachgelagerte Arbeiten
Um Synergien aus dem Baustellenbetrieb zu nutzen, wurden auch statisch notwendige Arbeiten am Dachstuhl der Bischöflichen Hauskapelle durchgeführt und die Heizung der Bank entlang der Seitenwände in das erneuerte System integriert. Arbeiten im Innenraum können witterungsbedingt erst im Sommer 2024 abgeschlossen werden. Aus demselben Grund wurden Restarbeiten im Bereich der Garten- und Außenanlagen ins Frühjahr verlagert.
Der in prominenter Lage entlang des Hohen Weges situierte Fassadensockel des Bischofshauses ist seit Jahrzehnten mit schädlichen Salzen belastet. Hier ist aktuell ein sog. „Opferputz“ aufgetragen, der erst nach erreichter Schadstoffsättigung im Frühsommer 2024 denkmalgerecht abgetragen und erneuert werden kann.