Pastorale Grundsätze für den Diözesan-Haushalt an Diözesanadministrator Grünwald übergeben

Augsburg (pba). Der geschäftsführende Ausschuss des bis zum Eintritt der Sedisvakanz im Bistum Augsburg amtierenden Diözesan-Pastoralrates hat heute Diözesanadministrator Weihbischof Grünwald die vom damaligen Diözesanpastoral-Rat formulierten pastoralen Grundsätze für die Aufstellung des Diözesan-Haushaltes übergeben. Die Formulierung dieser Grundsätze gehört gemäß § 2 Abs. 2.4.5 des Statuts des Diözesan-Pastoralrates zu den originären Aufgaben des Gremiums. Inwieweit diese Grundsätze bei der Aufstellung des Diözesan-Haushaltes berücksichtigt werden, liege in der Entscheidung des künftigen Diözesanbischofs von Augsburg, erklärte Diözesanadministrator Weihbischof Grünwald.
Die Grundsätze, die heute übergeben wurden, sehen unter anderem vor: Eine Selbstverpflichtung zu einer „Kultur des Miteinanders“, das heißt, „die sorgfältige und transparente Beteiligung der Priester und Diakone, der hauptberuflichen wie ehrenamtlichen Laien an Beratungs- und Entscheidungsprozessen pastoraler wie finanzieller Art“, außerdem sollen für „niederschwellige, indirekte, unkonventionelle, projekthafte Angebote“ aus missionarischer Perspektive finanzielle Mittel im Diözesanhaushalt verfügbar sein.
Aus der diakonischen Perspektive sollen alle Mitglieder einer Seelsorgeeinheit „die Möglichkeit haben, an der Gesamtheit von Verkündigung, Liturgie und Diakonie zu partizipieren“.