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Wichtiges
Kirchenrecht

Bistum Augsburg veröffentlicht kirchliche Rechtssammlung

01.10.2025

Augsburg (pba). Nach über zweieinhalb Jahren intensiver Arbeit ist die neue Rechtssammlung der Diözese Augsburg nun im Internet öffentlich zugänglich. Damit liegt unter https://rechtssammlung.bistum-augsburg.de das geltende diözesaneigene Recht erstmals digital in gesammelter Form vor und kann zudem künftig laufend gepflegt und erweitert werden. Mit der Veröffentlichung soll das kirchliche Recht transparent und für alle zugänglich bleiben.

Das Projekt wurde im Mai 2023 begonnen und von der Kirchenrechtsexpertin Dr. Dr. Anna-Maria Bader sowie dem Vizeoffizial des Bistums Alexander Lungu initiiert und koordiniert. Mit Unterstützung durch Domvikar Monsignore Dr. Ernst Freiherr von Castell als Leiter der Stabsstelle Kirchenrecht, durch Mitarbeiter des Bischöflichen Konsistoriums Augsburg sowie durch studentische Hilfskräfte des Fachs Kirchenrecht der Universität Augsburg, die maßgeblich an der digitalen Aufbereitung beteiligt waren, konnte das Projekt erfolgreich umgesetzt werden.

Bischof Dr. Bertram Meier und Generalvikar Monsignore Dr. Wolfgang Hacker unterstützten das Vorhaben von Beginn an und ermöglichten so die gelungene Realisierung.

Die Grundlage für die Sammlung bildet das „Amtsblatt für die Diözese Augsburg“ aus den Jahren 1999 bis 2025, das systematisch ausgewertet wurde. Relevante Rechtstexte wurden gesichtet, geordnet und digital aufbereitet. Hinzu kommen ältere Bestimmungen, die weiterhin Gültigkeit besitzen. Diese wurden aus der in der Vergangenheit von Domkapitular Dr. Paul Wirth (1933–1999) erstellten früheren, über 1000 Seiten umfassenden Rechtssammlung in die neue Fassung übernommen. So entstand ein umfassendes Nachschlagewerk, das Rechtssicherheit bietet, gleichzeitig die Entwicklung des diözesanen Rechts der letzten Jahrzehnte widerspiegelt und eine Grundlage für dessen Weiterentwicklung darstellt. Da es sich ausschließlich um eine Sammlung des diözesanen Rechts handelt, wurden weltweit geltende Rechtstexte und Normen nicht aufgenommen. Diese sind aber natürlich ebenso geltendes Recht im Bistum Augsburg. 

Die neue Rechtssammlung richtet sich an alle, die in der kirchlichen Pastoral und Verwaltung Verantwortung tragen, bietet aber ebenso der wissenschaftlichen Forschung sowie allen Gläubigen und Interessierten einen zuverlässigen Zugang zu den geltenden diözesanen Rechtsvorschriften. Sie soll allen, die sie nutzen, eine verlässliche Hilfe im kirchlichen Alltag sein und zur Klarheit, Übersichtlichkeit und Transparenz des geltenden Rechts in unserer Diözese beitragen. 

Die neue Rechtssammlung der Diözese Augsburg kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://rechtssammlung.bistum-augsburg.de.