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Wichtiges

Diözesanrat entschieden gegen Präimplantationsdiagnostik

14.10.2010

Mit großer Sorge hat der Diözesanrat der Katholiken in der Diözese Augsburg Berichte zur Kenntnis genommen, dass es in der FDP Pläne gibt, die Präimplantationsdiagnostik (PID), die bisher in Deutschland verboten ist, freizugeben. Die Überlegungen gehen offenbar so weit, ganz auf die Festlegung von Bedingungen zu verzichten, wann PID angewandt werden darf. Ebenso ist bekannt geworden, dass es auch in der CDU Stimmen gibt, die nicht mehr zum Verbot der PID stehen, sondern die PID in festgelegten Grenzen erlauben wollen.

Damit würde der Schutz des vorgeburtlichen menschlichen Lebens aufgegeben. Wenn solche Pläne Gesetz werden, kommt es zur Aussonderung vermeintlich unwerten Lebens. Letztlich werden die Tore zur Schaffung beliebiger Designerbabys geöffnet.

Wir appellieren eindringlich an alle, die politisch Verantwortung tragen, dem Schutz und der Würde menschlichen Lebens in jeder Phase des Lebens absolute Priorität einzuräumen. Auch der embryonale Mensch hat ein Recht auf Leben und den Schutz seiner Würde. PID hingegen bedeutet Selektion von embryonalen Menschen.

Diese Selektion ist ethisch inakzeptabel. Es ist konsequent, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz die PID verbietet. Auch in Zukunft muss die Selektion von menschlichen Embryonen verboten sein. Sollte es im Deutschen Bundestag zu einer Abstimmung über ein geändertes Embryonenschutzgesetz kommen, vertritt der Diözesanrat die Auffassung, dass es keinen Fraktionszwang geben darf. Hier ist eine fraktionsübergreifende Abstimmung nötig, bei der allein die persönliche Gewissensentscheidung der Abgeordneten entscheiden darf.

 

Augsburg, den 14. Oktober 2010

Helmut Mangold
Vorsitzender