Diözesanrat entschieden gegen Präimplantationsdiagnostik
Damit würde der Schutz des vorgeburtlichen menschlichen Lebens aufgegeben. Wenn solche Pläne Gesetz werden, kommt es zur Aussonderung vermeintlich unwerten Lebens. Letztlich werden die Tore zur Schaffung beliebiger Designerbabys geöffnet.
Wir appellieren eindringlich an alle, die politisch Verantwortung tragen, dem Schutz und der Würde menschlichen Lebens in jeder Phase des Lebens absolute Priorität einzuräumen. Auch der embryonale Mensch hat ein Recht auf Leben und den Schutz seiner Würde. PID hingegen bedeutet Selektion von embryonalen Menschen.
Diese Selektion ist ethisch inakzeptabel. Es ist konsequent, dass das deutsche Embryonenschutzgesetz die PID verbietet. Auch in Zukunft muss die Selektion von menschlichen Embryonen verboten sein. Sollte es im Deutschen Bundestag zu einer Abstimmung über ein geändertes Embryonenschutzgesetz kommen, vertritt der Diözesanrat die Auffassung, dass es keinen Fraktionszwang geben darf. Hier ist eine fraktionsübergreifende Abstimmung nötig, bei der allein die persönliche Gewissensentscheidung der Abgeordneten entscheiden darf.
Augsburg, den 14. Oktober 2010
Helmut Mangold
Vorsitzender