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Wichtiges
Diözese Augsburg setzt Beschluss der Deutschen Bischofskonferenz um

Auftakt der Präventionsmaßnahme zum sexuellen Missbrauch

25.07.2011

Augsburg (pba). Die Deutsche Bischofskonferenz hat zum Schutz besonders der Würde und Integrität junger Menschen eine Rahmenordnung „Prävention von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen“ herausgegeben. Die Umsetzung dieser Rahmenordnung hat sich die Diözese Augsburg zum Ziel gesetzt. Zunächst werden an insgesamt drei Tagen elf Multiplikatoren aus unterschiedlichen kirchlichen Arbeitsbereichen zur Prävention von sexuellem Missbrauch Minderjähriger ausgebildet. Heute war der Beginn der Präventionsmaßnahme der Diözese Augsburg unter der Leitung von Hubert Kohle, dem Leiter der Koordinationsstelle zur Prävention des sexuellen Missbrauchs des Bistums Augsburg.

Domkapitular Monsignore Harald Heinrich sagte in der Begrüßung der Teilnehmer, dass das Thema sexueller Missbrauch nicht abgeschlossen sei. Er betonte die Notwendigkeit von Prävention, indem er sagte: „Alleine oder zu zweit kann Präventionsarbeit nicht geleistet werden. Deswegen schulen wir Sie als Multiplikatoren.“

Die Multiplikatoren erhalten an den drei Schulungstagen grundlegende Informationen zum Thema „Missbrauch“. Die zwei Referentinnen Johanna-Maria Fath, Pastoralreferentin und Traumatherapeutin, und Prof. Dr. Andrea Kerres, Psychotherapeutin und Traumatherapeutin von der Katholischen Fachhochschule München, vermitteln Kenntnisse über das, was bei einem Missbrauch passiert, sowohl auf Seiten der Betroffenen als auch auf Seiten der Täter. Außerdem wird den Multiplikatoren ein Leitfaden an die Hand gegeben, was in einem Falle zu tun sei, wenn ein Kind einen Missbrauchsvorwurf geäußert hat oder eine Vermutung vorliegt, sagte Hubert Kohle. Darüber hinaus, sei es wichtig „Sicherheit in der Frage nach Nähe und Distanz in Zeiten von Verunsicherung zu geben“, so Hubert Kohle.

Die Multiplikatoren werden ab Herbst Mitarbeiter in der Diözese Augsburg schulen. Das Konzept zur Prävention wendet sich an die Priester und die pastoralen Mitarbeiter, die in ihren jeweiligen Aufgabenbereichen grundsätzlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben. Darüber hinaus werden alle Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, d.h. Religionslehrer, Mitarbeiter in Bildungs- und Jugendarbeit sowie Beratungsstellen usw., die in ihrer Tätigkeit Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, mit einbezogen.