Serie zu "sexualisierter Gewalt": Vorwürfen nachgehen, Präventionsarbeit leisten, Kirchenrecht anwenden
Seit dem Jahr 2010 sind auf Ebene der Deutschen Bischofskonferenz, aber auch in der Diözese Augsburg die Anstrengungen verstärkt worden, sexuellen Missbrauch zu bekämpfen und die Präventionsarbeit in diesem Bereich auszubauen. Die Katholische Sonntagszeitung hat sich in ihren letzten Ausgaben (32-34/2016) in einer dreiteiligen Serie mit dem Thema "Missbrauch" auseinandergesetzt.
In einem ersten Beitrag beantwortete Rechtsanwältin Brigitte Ketterle-Faber, Missbrauchsbeauftragte des Bistums Augsburg, Fragen zur Prüfung von - auch anonymen - Vorwürfen sexuellen Missbrauchs und körperlicher Gewalt. Psychotherapeutin Helga Kramer-Niederhauser, Mitglied des Ständigen Arbeitsstabs zur Behandlung von Missbrauchsfällen in der Diözese, machte sich im zweiten Interview stark für Aufklärung, Transparenz und Enttabuisierung bei diesem Thema, damit Kinder, Jugendliche und schutzbedürftige Erwachsene besser vor sexualisierter Gewalt geschützt werden. Im dritten und letzten Artikel der Serie erläutert der promovierte Kirchenjurist und Vorsitzende des Ständigen Arbeitsstabs, Domvikar Alessandro Perego, die geltenden Normen des Kirchenrechts, die unabhängig von den staatlichen Rechtsvorschriften zur Anwendung kommen.